Pkw-Anhänger: Die wichtigsten Vorschriften

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elegentlich reicht der Platz im Pkw für den Transport von Arbeitsmaterialien, Gartenabfällen oder bei einem Umzug nicht aus. Dann muss ein Lastenanhänger aushelfen. Die kleinen Pkw-Anhänger fristen oft ein wenig beachtetes Dasein, da sie bei vielen nur ein paar Mal im Jahr zum Einsatz kommen.

Sie unterliegen jedoch den gleichen Zulassungsvorschriften wie Pkw, müssen also auf dem Nummernschild eine gültige Prüfplakette tragen. Fehlt diese, „sind Verwarngelder, Punkte in Flensburg und Probleme mit der Kfz-Versicherung vorprogrammiert“, prognostiziert Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte beim TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger ausleiht, muss zudem prüfen, ob seine Führerscheinklasse dafür ausreicht.

Auch das richtige Beladen eines Anhängers ist eine Kunst. Falsche Beladung führt immer wieder zu Unfällen. „Schwere und feste Ladungsteile gehören unbedingt auf den Boden des Anhängers“, erklärt Sander. Von Vorteil ist ein rutschfester Boden, eine rutschfeste Unterlage tut es auch. Die Ladung ist mit Zurrgurten zu sichern, beim Transport von Laub oder leichten Gegenständen, die der Wind vom Hänger wehen könnte, sind diese mit einer Plane oder einem Netz abzudecken. Wichtig: Die Ladung gleichmäßig auf dem Anhänger verteilen, damit die Anhängergabel noch auf die Anhängerkupplung drückt (Stützlast), was für einen stabilen Geradeauslauf des Anhängers nötig ist. Wenn ein Anhänger ins Schleudern kommt, gleich bei welcher Geschwindigkeit, gilt immer und sofort: runter vom Gas und bremsen.

Für Haus- und Hoftransporte ist das Anhänger-Tempolimit von 80 km/h kein Problem. Auf längeren Strecken darf die Fuhre unter Einhaltung technischer Voraussetzungen auch 100 km/h schnell sein. Dabei muss das Zugfahrzeug ein Pkw oder ein anderes Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen sein. Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein und seine Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre auf dem Buckel haben. Außerdem muss der Anhänger das Geschwindigkeitszeichen L (120 km/h) am Heck mitführen. Wer beabsichtigt, schwere Gegenstände zu transportieren, kann im Internet die Formel nachschlagen, nach der berechnet werden kann, wie schwer die Anhängelast für ein konkretes Zugfahrzeug sein darf, so zum Beispiel beim www.tuev-nord.de.

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Gast auto.de

Oktober 11, 2013 um 11:46 am Uhr

Rechtsfahrgebot für Pkw+Anhänger

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