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PKW-Anhänger FAQ
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Vor der Benutzung muss der Anhänger zunächst zugelassen werden. Dazu müssen Fahrzeugbrief (auch „Zulassungsbescheinigung Teil 2“ genannt), Versicherungsbestätigung und gegebenenfalls ein TÜV-Gutachten bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Dann erhält der Anhänger ein eigenes Nummernschild – und es wird auch KfZ-Steuer für ihn fällig.
Das hängt sowohl von der Art des Anhängers wie auch vom Zugfahrzeug ab. Zwar dürfen SUVs und PKWs theoretisch bis zu 3,5 Tonnen ziehen – doch diese Last kann nur in seltenen Fällen tatsächlich angehängt werden. Denn es gilt die Festlegung, dass die Anhängerlast bei einem PKW nicht höher sein darf als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUVs nicht höher als das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts. Dazu kommt noch die Frage, ob es sich um einen gebremsten oder ungebremsten Anhänger handelt. Modelle, die mit einem eigenen hydraulischen Bremssystem versehen sind, dürfen in der Regel mehr Last bewegen als ungebremste Modelle. Ganz genau ist die Zulässigkeit der Anhängerlast im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben.
Hier wird es etwas kompliziert. Die Besitzer der alten Klasse 3-Führerscheine sind im Vorteil: Sie dürfen an bis zu 3,5 Tonnen schwere Zugfahrzeuge Transportlasten anhängen, die den jeweiligen Spezifikationen des Zugfahrzeugs und Anhängertyps entsprechen. Zweiachsige Anhänger dürfen sie allerdings nur bewegen, wenn die Achsen weniger als einen Meter Abstand voneinander haben. Wer jedoch das spätere Äquivalent von Klasse 3 besitzt – also einen Führerschein der Klasse B –, darf nur Gespanne mit einer Anhängerlast von maximal 750 kg und mit einem maximal erlaubten Gesamtgewicht von Zugfahrzeug plus Anhänger von 3,5 Tonnen steuern.
Generell gilt, dass Anhänger gesondert zugelassen werden müssen und eine eigene Haftpflichtversicherung benötigen. Zusätzlich ist oftmals auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Hänger empfehlenswert – vor allem, wenn es sich um hochpreisige Modelle handelt. Hierbei werden Vorkommnisse wie Diebstahl, Einbruch, Blitzeinschlag, Hagel oder Brandschäden mit der Teilkasko abgedeckt. Die Vollkasko übernimmt zudem Vorfälle die aus selbstverursachten Schäden entstanden sind.
Eine solche Anhängerversicherung kann bei den meisten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Zwar gilt bei einigen Anhängerarten, wie beispielsweise Sportanhängern, dass die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs Schäden abdeckt, die durch den Anhänger verursacht werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Anhänger angekuppelt war, als der Schaden passiert ist. Außerdem kann dies problematisch werden, wenn Anhänger und Zugmaschine nicht auf denselben Halter zugelassen sind – denn dann fordert der Versicherer der Zugmaschine die entstandenen Kosten meist vom Halter des Anhängers zurück. Deshalb ist eine eigene Anhängerversicherung in jedem Fall hilfreich, wenn es zu einem Schadensfall kommt.
Das beginnt bereits bei der Beladung. Dabei sollte die Last möglichst gleichmäßig auf dem Hänger verteilt werden, die schwersten Lasten jedoch sollten über den Achsen gelagert werden. Das ist wichtig für eine optimale Straßenlage des Gefährts – und gilt beispielsweise auch für Wohnanhänger. Anschließend muss die Ladung gut gesichert werden, damit sie während der Fahrt keinesfalls verrutschen kann. Vor dem Losfahren sollte außerdem noch eine Beleuchtungskontrolle erfolgen, um zu sehen, ob alle Lampen, Blinker etc. richtig funktionieren.
Bei der Fahrt mit einem Anhänger muss beachtet werden, dass derartige Gespanne in Deutschland maximal 80 km/h fahren dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, dann muss dies jedoch im Fahrzeugschein eingetragen sein. Da die Gespanne sehr anfällig für Seitenwind sind, ist zudem eine hohe Aufmerksamkeit beim Steuern gefragt. Kommt der Hänger trotz der besonderen Vorsicht ins Schlingern, sollte sofort vom Gas gegangen und nur langsam weitergefahren werden, bis die Kontrolle wiedergewonnen ist. Schlingert bereits das Zugfahrzeug mit, hilft eine kurze, kräftige Bremsung bei gerade gehaltenem Lenkrad.
Um einen Anhänger sicher führen zu können, sind nicht nur Fahrkünste gefragt. Auch formelle Rahmenbedingungen wie erlaubtes Gesamtgewicht, Fahrzeugzulassung, Versicherung und TÜV-Gutachten müssen eingehalten werden.
geschrieben von vle veröffentlicht am 17.10.2014 aktualisiert am 17.10.2014
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