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Ratgeber
Mogelpackung: Wer mit seinem Auto einen Anhänger zieht, darf sich bezüglich der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit des Gespanns nicht auf einen Aufkleber am Heck verlassen.
Denn verbindlich gilt laut ARAG-Experten nur, was in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.In einem vor dem Oberlandesgericht Bamberg verhandelten Fall (Az.: 3 Ss OWi 1490/15) hatte sich ein Mann einen Hänger geliehen und auf das aufgeklebte Tempo-100-Schild verlassen. Doch im Fahrzeugschein war dies nicht vermerkt und so waren für das Gespann nur 80 km/h erlaubt.
Als er dann mit 120 km/h geblitzt wurde, hätte der Fahrer wegen der Überschreitung von 40 km/h und eben nicht „nur“ 20 km/h eigentlich ein Fahrverbot erhalten. Davon aber sah das Gericht ab. In dieser Situation habe kein „Augenblicksversagen“ im Sinne einer momentanen, spontanen Unaufmerksamkeit im Verkehrsgeschehen vorgelegen. Sein Versäumnis lag darin, dass er zuvor die Fahrzeugpapiere nicht überprüft hat. Und das sahen die Richter offenbar als weniger schwerwiegend an. Noch einmal Glück gehabt.
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.06.2016 aktualisiert am 20.06.2016
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