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Das Begehren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einsicht in die Unterlagen über die konkrete Einflussnahme der Automobilindustrie auf die Novelle der umstrittenen Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnung (Pkw-EnVKV) stieß beim Bundeswirtschaftsministerium auf wenig Gegenliebe.
Das Ministerium fühlt sich im Recht, da Informationen, die im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnungen entstanden sind, von der Offenlegung ausgenommen sind. Anders wäre es bei einem Gesetzgebungsverfahren. Nach der mündlichen Verhandlung am 22. September setzte das Verwaltungsgericht Berlin das von der DUH angestrengte Verfahren aus und verwies es an den Europäischen Gerichtshof. Die DUH will nicht locker lassen: „Sollte der EuGH das deutsche UIG für EU-rechtskonform erklären, muss das höchste europäische Gericht weiterhin die Frage klären, ob die Auskunftsverweigerung auch noch nach Inkrafttreten der betroffenen Verordnung aufrecht erhalten werden darf“, verlautbarte die DUH. „Die Novelle hatte bundesweit Proteste ausgelöst, weil auf ihrer Grundlage ein Audi Q7 Luxusjeep eine bessere Benotung erhält als ein Smart– oder Fiat Panda-Kleinwagen.“
Das Bundeswirtschaftsministerium weigert sich laut DUH bis heute, die Unterlagen zu den Kontakten der Bundesregierung mit der Automobilindustrie im Zusammenhang mit der Novelle der Pkw-EnNKV offenzulegen. „Das nun anstehende Urteil des EuGH hat große Bedeutung für die Informationsfreiheit der Bürger, da ein wesentlicher Teil des Umweltrechts auf Rechtsverordnungen der Verwaltung beruht“, erklärte Remo Klinger, Rechtsanwalt für die DUH.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 05.10.2011 aktualisiert am 05.10.2011
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