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Bei der Beflaggung des eigenen Autos gilt für den Fußballfan nur eine Regel: Der zurzeit moderne WM-Schmuck darf die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Rein rechtlich gelten Wimpel, Fahnen und Schals als Ladung. Und die ist ordentlich zu befestigen und darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. Die Polizei ist angewiesen, ihren Ermessensspielraum großzügig auszulegen.
Selbst große Fahnen über die gesamte Heckscheibe sind nicht verboten, solange mit zwei Außenspiegeln die Sicht nach hinten gewährleistet ist. Laut dem Innenministerium NRW toleriert die Polizei auch Plastik-Flaggen zur Befestigung im Seitenfenster. Vor Fahrten auf Autobahnen oder Landstraßen sollten die Wimpel aber abgemacht werden – sonst verabschieden sie sich ab Tempo 60 im Fahrtwind von alleine. Professioneller Flagge zeigen kann der Fan mit Magnetfuß-Wimpeln für rund 70 Euro. Diese Standartenträger lassen ein Tempo von 100 km/h zu.
Flaggenverbot gilt in NRW nur für Einsatzfahrzeuge der Polizei: Die Anfahrt zu einer Unfallstelle unter wehenden Fahnen würde geschmacklos wirken, zudem könnten ausländische Fußball-Fans die Neutralität der Beamten in Frage stellen.
mid
geschrieben von veröffentlicht am 19.06.2006 aktualisiert am 19.06.2006
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