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Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit werden in der Regel an den Fahrzeughalter des geblitzten Autos geschickt. Saß dieser allerdings nicht am Steuer und weist die Ordnungshüter darauf hin, kann er nicht bestraft werden. Die sogenannte Halterhaftung gibt es außer beim Falschparken hierzulande nicht. Die Polizei muss stattdessen den tatsächlichen Fahrer ermitteln. Hierfür machen sie sich die sozialen Netzwerke im Internet zunutze.
Mit dem Namen des Halters wissen die Ordnungsbeamten, in welchem Umfeld sie suchen müssen. Das eigene Auto verleiht man schließlich meist nur an Verwandte oder gute Freunde, bei Firmenwagen ist in der Regel ein Mitarbeiter oder dessen Angehöriger mit dem Fahrzeug unterwegs. Dies grenzt die Suche erheblich ein. Früher bedeutete dies, dass man an den Haustüren geklingelt und nachgefragt hat, ob jemand den Fahrer kennt. Gerade im Freundes- und Verwandtenkreis wollte jedoch niemand den Bekannten belasten.
Auf den einschlägigen Seiten wird nach dem Fahrzeughalter gesucht. Bei Erfolg kann man bei Facebook und Co. die jeweiligen Verwandten und Freunde sehen, wenn der Nutzer in puncto Datenschutz besonders freizügig ist. Die hinterlegten Fotos können dann mit dem „Knöllchenfoto“ abgeglichen werden und bei einer Übereinstimmung hat man den Verkehrssünder. „Wer Bilder von sich mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, sollte sich dessen bewusst sein, dass er damit datenschutzrechtlich ausgeliefert ist“, erklärt Verkehrsanwalt Frank Häcker vom Deutschen Anwaltsverein. „Er bietet den Polizeibeamten so die beste Möglichkeit, den Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit zu ermitteln.“ Erst kürzlich ist ein Hamburger dadurch von Polizisten in Münster als Verkehrssünder identifiziert worden.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 12.05.2011 aktualisiert am 12.05.2011
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