Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Porsche hat sich mit den Klägern vor dem New Yorker Supreme Court auf eine Beendigung aller Verfahren vor dem Gericht geeinigt.
Im Gegenzug hat sich die Porsche SE bereit erklärt, gegenüber Ansprüchen der Kläger, die in Deutschland innerhalb von 90 Tagen klageweise gerichtlich geltend gemacht werden, keine Einwände wegen Verjährung zu erheben. Unabhängig davon hält das Unternehmen die Forderungen nach wie vor für unbegründet.Im Februar und März 2011 hatten 26 globale Hedgefonds gegen den Sportwagenhersteller gerichtlich Front gemacht. Sie warfen dem Unternehmen im Rahmen der damals angestrebten Übernahme von VW Manipulation der Aktienkurse von Volkswagen vor.
Die Kläger hatten einen Schaden in Höhe von mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar geltend gemacht. Am 27. Dezember 2012 hatte die Berufungskammer des New York State Supreme Court entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Kläger ist, und ihre Klagen abgewiesen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 01.02.2013 aktualisiert am 01.02.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.