Privater Altkatalysator-Handel ist strafbar

Wer alte Autokatalysatoren auf dem Postweg vertreibt, macht sich schnell strafbar. Diese Warnung spricht die Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) aus. Es könnten beim Paketversand krebserzeugende Fasern und Stäube austreten.

Die Gesellschaft beobachtet einen regen Internethandel mit Altkats, so etwa über die Plattform Ebay. Teilweise bieten Foren herausgeschälte Monolithen ganz offen zur Platingewinnung an. Laut den Experten von SAM ist Katalysatorschrott gefährlicher Abfall, der nur von zugelassenen Betrieben zerlegt und behandelt werden darf. Die professionellen Entsorger von Katalysatoren benötigen eine Zulassung, die der private Handel umgeht. Neben dem formaljuristischen Argument einer Zulassungspflicht für Zerleger gibt es jedoch auch gesundheitliche Gründe, mit Altkats vorsichtig umzugehen. In vielen Katalysatoren seien die Einbauten mit Fasermatten abgedichtet, die krebserzeugende Stäube freisetzen können.

In den meisten Fällen des Internethandels mit Altkats liege zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vor, die mit Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Eventuell könne es auch um Straftatbestände mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe gehen.

 

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