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Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt. Will der neue Eigentümer die Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, mit der Versicherungsbestätigung einer anderen Versicherung das neue Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden.
Wer beim Versicherungsschutz auf Nummer sicher gehen will, greift zum Musterkaufvertrag. Die HUK-Coburg rät, darauf zu achten, dass der Vertrag neben Veräußerungsanzeigen auch einen Passus zum Versicherungsschutz enthält, in man festschreibt, ob die Versicherung gekündigt oder beibehalten wird. Eine Kopie der Unterlagen sollte man nach dem Verkauf sofort an den Versicherer und die Zulassungsstelle schicken. Einen Musterkaufvertrag können sich Kunden bei ihrer Versicherung besorgen. Bei manchen Anbietern lässt er sich auch von der Website herunterladen.
Übernimmt der Käufer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers, hält sich die Versicherung wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Will er die Kfz-Police nicht übernehmen, vergisst dann aber die Ummeldung, wird die Zulassungsstelle aktiv. Weil kein Versicherungsschutz besteht, wird sie den Wagen aus dem Verkehr ziehen. Aus dem gleichen Grund sollte man sich beim Kauf des Autos auch vom Vorbesitzer die Police und einen Abbuchungs- oder Einzahlungsbeleg zeigen, denn sonst tritt der Fahrer seine erste Fahrt ohne Versicherungsschutz an.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 06.06.2012 aktualisiert am 06.06.2012
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