Promillegrenze für Radfahrer bleibt vorerst bestehen

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Der aktuell geltende Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bleibt vorerst als einzige geltende Grenze bestehen. Derzeit bleiben Radfahrer unter Alkohol ohne Fahrfehler bei unter 1,6 Promille straffrei.

Aber ab diesem Wert begehen sie sofort eine Straftat. „Daher brauchen wir einen zusätzlichen Grenzwert, mit dem zunächst ein Bußgeld verhängt werden kann“, sagt Ludger Koopmann, stellvertretender Bundesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Im Vorfeld der Verkehrsministerkonferenz hatte von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel für die Einführung eines zusätzlichen Grenzwerts von 1,1 Promille plädiert. Dieser Vorschlag ist laut dem ADFC vorerst vom Tisch.

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