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Die Punkteregelung im Flensburger Zentralregister wird radikal vereinfacht. Autofahrer müssen sich nun nur noch allem drei Zahlen merken: 1,2 und 8. Sie ersetzen ein ganzes Wirrwarr an verschiedenen Punkt- und Grenzwerten.
Einen Punkt gibt es künftig für „schwere“ Verstöße wie zum Beispiel zu schnelles Fahren in Ortschaften. Bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. „Besonders schwere“ Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Aktuell werden Verkehrsdelikte je nach Schwere noch mit ein bis sieben Punkten sanktioniert.
Der Führerschein ist dafür künftig nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten weg. Bei vier Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs eine Verwarnung und eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wegfallen soll zukünftig das Abbauen von Punkten durch die Teilnahme an Aufbauseminaren. Stattdessen hilft nur die Zeit bei der Verkleinerung des Punktekontos: 1-Punkt-Vergehen werden nach 2,5 Jahren gestrichen, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftasten nach zehn Jahren. Das Bundesverkehrsministerium rechnet damit, dass durch die neue Regelung jährlich über die derzeit schon 5.000 eingezogenen Führerscheine weitere 500 Autofahrer ihre Lizenz abgeben müssen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.03.2012 aktualisiert am 05.03.2012
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