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Die Zahl der in Flensburg registrierten Verkehrssünder ist erstmals über die Neun-Millionen-Marke gestiegen. Das Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes zählte zum Stichtag am 31. Dezember 2011 deutschlandweit 9,03 Millionen Personen. Das bedeutet einen Zuwachs von 0,4 Prozent gegenüber 2010. Der Zuwachs an neuen Einträgen wegen Verkehrsverstößen lag dabei auf dem Niveau der Vorjahre. Insgesamt gab es 5,34 Millionen Mitteilungen von Gerichten, Bußgeld- und Fahrerlaubnisbehörden.
Nicht jeder Regelverstoß im Straßenverkehr führt zu einem Eintrag in die Verkehrssünderkartei. So bleiben Verwarnungen bis 35 Euro ohne Folgen. Punkte gibt es für Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen das Bußgeld mindestens 40 Euro beträgt. Je nach Schwere der Verfehlung werden für Ordnungswidrigkeiten ein bis vier Punkte und für Straftaten fünf bis sieben Punkte eingetragen. Beim Punktesystem gibt es drei Schwellen, die dazu führen, dass eine Mitteilung aus Flensburg an die jeweilige örtliche Fahrerlaubnisbehörde des Verkehrssünders ergeht.
Ab acht Punkten kommt es zu einer schriftlichen Verwarnung und Information über den aktuellen Punktestand. Zudem erfolgt der Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar in Fahrschulen teilzunehmen. Ab 14 Punkte ergeht die Anordnung, ein Aufbauseminar zu besuchen. Und ab 18 Punkten wird der Führerschein entzogen, mindestens für sechs Monate. In der Regel erhält man ihn erst nach einer sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zurück.
Für Verkehrssünder besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung Punkte abzubauen. Vier Punkte werden gestrichen, wenn bei einem Stand von maximal acht Punkten an einem Aufbauseminar teilgenommen wird. Sind bereits zwischen neun und 13 Punkten angesammelt, fallen nur zwei Punkte weg. Bei einem Stand von 14 bis 17 Punkten hilft nur noch die verkehrspsychologische Beratung, an deren Ende zwei Punkte abgezogen werden. Allerdings geht das nicht nach Belieben: Punkte können nämlich nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
Dafür werden sie aber immerhin nicht ewig im Register vermerkt. Punkte verbleiben bei Ordnungswidrigkeiten, falls keine neuen hinzukommen, zwei Jahre im Verkehrszentralregister. Bei Punkten aufgrund von Verkehrsstraftaten sind es fünf Jahre, bei Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenfahrten zehn Jahre.
Das Bundesverkehrsministerium plant jedoch, die Punkteregelung im Flensburger Zentralregister radikal zu vereinfachen. Künftig soll es für „schwere“ Verstöße wie zum Beispiel zu schnelles Fahren in Ortschaften pauschal einen Punkt geben, „besonders schwere“ Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel, werden mit zwei Punkten geahndet. Der Führerschein ist dafür künftig nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei acht Punkten weg.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 24.04.2012 aktualisiert am 24.04.2012
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