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Ab dem 1.Mai 2014 wurde das inzwischen 40 Jahre alte Flensburger Zentralregister reformiert. Denn mit der vom vorigen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer auf den Weg gebrachten Reform der „Verkehrssünderkartei“ droht nach Einschätzung von Fachleuten der Verlust des Führerscheins künftig früher als bislang. Aus Sicht der verantwortlichen Politiker wird das bisherige Punktesystem hingegen in Zukunft vor allem überschaubarer und gerechter.
Bedeutsam ist vor allem die Neuerung, dass der Führerschein in Zukunft schon beim Erreichen von acht Punkten – und nicht wie bisher bei achtzehn Punkten – in der Flensburger Verkehrssünderkartei weg ist. Mit der Herabsetzung der Punktegrenze hat der Gesetzgeber zugleich aber auch bei den Verkehrsdelikten, die mit Punkten im Zentralregister registriert werden, aufgeräumt. So sollen ab sofort nur noch Verstöße gegen die Verkehrssicherheit geahndet werden. Dafür gibt es nun drei Kategorien, in denen man mit einem, zwei oder höchstens drei Punkten bestraft wird. Im Gegensatz dazu konnten bisher einzelne Verfehlungen bis zu sieben Punkte im Verkehrszentralregister kosten.
Wer für einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit einer Ordnungswidrigkeit belegt wird, erhält ab sofort einen Punkt in Flensburg. Derer zwei sind für Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, mit denen eine Straftat verbunden ist oder die ein befristetes Fahrverbot nach sich ziehen: die sogenannten besonders schweren Verstöße. Drei Punkte werden im Fahreignungsregister notiert, wenn das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers als Straftat eingestuft wird und einen Entzug des Führerscheins zur Folge hat.
Mit der Punktereform werden auch die Sünden von früher auf das neue System umgerechnet: Wer vor dem 1. Mai bis zu drei Punkte „auf dem Kerbholz“ hatte, wird auf einen zurückgestuft, acht bis zehn Punkte werden zu vier und 16 bis 17 Punkte in der alten Verkehrssünderkartei machen nun sieben in der neuen.
Bei der neuen Punktereglung verlängert sich die Zeit bis zum Löschen vorhandener Punkte nicht mehr, wenn neue Einträge hinzukommen. Stattdessen gibt es feste Vorgaben für jedes einzelne Delikt. So werden Ordnungswidrigkeiten nach zweieinhalb Jahren getilgt, mittelschwere Vergehen nach fünf Jahren. Straftaten mit Führerscheinentzug bleiben zehn Jahre in den Akten.
Nach wie vor gibt es auch die Möglichkeit, mit sogenannten Fahreignungsseminaren seinen Punktestand zu vermindern. Das ist künftig lediglich alle fünf Jahre erlaubt und nur Verkehrsteilnehmern, die nicht mehr als fünf Punkte angesammelt haben, warnt die Huk-Coburg.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 07.05.2014 aktualisiert am 07.05.2014
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