Punktereform: Inkrafttreten am 1. Mai 2014 möglich

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Die Punktereform der zentralen Verkehrssünderkartei kann voraussichtlich zum 1. Mai 2014 in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich gestern in Berlin auf einen Kompromiss-Vorschlag verständigt, den noch nun Bundestag und Bundesrat verabschieden müssen.

Der Kompromiss sieht vor, dass auch nach der Reform ein freiwilliger Punkteabbau möglich ist. Verkehrssünder, die nach dem neuen Recht nicht mehr als fünf Punkte haben, können freiwillig an einem etwa 400 Euro teuren Fahreignungsseminar teilnehmen und können ihr Punktekonto dadurch um einen Punkt reduzieren.

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