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Das Punktesystem im Flensburger Verkehrszentralregister soll 2010 reformiert werden. Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden.
Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerschein rechnen.
Nach Meinung des ADAC darf die Änderung des Punktesystems aber nicht dazu führen, dass die für drei Jahre eingetragenen Verstöße bei neuen Geldbußen zu höheren Strafen führen. Nur wenn ein enger zeitlicher und inhaltlicher Bezug zwischen den Delikten besteht, sollten die Vortaten straferhöhend verwendet werden.
Wer heute eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt je nach Vergehen einen bis vier Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Kommt während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzu, beginnt auch für den alten eine neue Zweijahresfrist. So können Verkehrsverstöße bis zu fünf Jahren eingetragen bleiben.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 19.03.2009 aktualisiert am 19.03.2009
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