R1234yf: Deutschland schlägt neues Typgenehmigungsverfahren vor

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Sage und schreibe neun Seiten lang ist der Brief an Antonio Tajani, den in der EU für die Belange der Industrie zuständige Kommissar. Absender: die Bundesregierung in Berlin, das Thema: R1234yf.

Also jenes neue Kältegas für Klimaanlagen, um das seit Monaten ein bitterer Streit zwischen der deutschen Automobilindustrie einerseits und der EU in Brüssel zusammen mit den beiden französischen Autokonzernen Renault und PSA (Peugeot und Citroen) sowie den Herstellern des Mittels Honeywell und Dupont andererseits tobt.

Die Fronten sind inzwischen so verhärtet, dass französische Gerichte kürzlich die Zulassung der Modelle aus den Mercedes-Baureihen A, B und SL untersagten. Grund: Als Rädelsführer der R1234yf-Gegner hatte das Unternehmen mit dem Stern das neue Gas auf die werksinterne Giftliste gesetzt, weil es bei Tests in Brand geraten war und dabei eine lebensgefährliche Säure entwickelt hatte.

Die Franzosen hatte besonders in Harnisch gebracht, dass die Stuttgarter die erwähnten Modellreihen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg zunächst als Neuentwicklungen einer Typprüfung unterzogen hatten, dann aber, als die Probleme mit R1234yf auftraten, nachträglich A-, B- und SL-Klasse lediglich zu Weiterentwicklungen vorhandener Modelle erklärten, für die bis 2017 das alte Kältemittel erlaubt ist.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist diese Vorgehensweise statthaft, die EU-Kommission ist jedoch anderer Meinung. Sie sieht im Alleingang von Mercedes einen gravierenden Verstoß gegen die Richtlinie der EU und damit Grund genug, die Bundesregierung wegen Vertragsverletzung zu Strafzahlungen in Millionenhöhe zu verdonnern.

Die Bundesregierung, die sich hinter den Daimler-Konzern gestellt hat, argumentiert gegenüber Antonio Tajani nun, dass die Schwaben sozusagen im vorauseilenden Gehorsam bereits im vergangenen Jahr das neue Kältemittel verwendet hätten. Erst als die Probleme sichtbar wurden, sei man wieder zum bislang eingesetzten Kältemittel zurückgekehrt. Dass Daimlers Vorgehen als Versuch gewertet werde, die Umweltvorschrift der EU-Kommission elegant zu umgehen, streitet Berlin ab.

Wie das „Handelsblatt“ in seiner heutigen Ausgabe (Montag, 19. August) berichtet, schlägt die Bundesregierung nun vor, das Verfahren, neue Modelle zu genehmigen, grundsätzlich zu reformieren. Deutschland sei sehr daran interessiert, dass die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die europäischen Typgenehmigungsvorschriften zukünftig verbessert, schreibt die Bundesregierung.

Sollte sich die EU mit der in Brüssel gebräuchlichen Geschwindigkeit mit dem Vorschlag auseinandersetzen, dürfte es zumindest einen Zeitgewinn geben. Angesichts der Tatsache, dass die deutsche Automobilindustrie mit Hochdruck an einer Klimaanlage arbeitet, die statt r1234yf das umweltschonendere Kohlendioxid zur Kühlung nutzt, zählt jeder Tag.

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