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Wer haftet?
Abgeschleppt zu werden ist für jeden Autofahrer ärgerlich. Umso mehr, wenn das Auto dabei beschädigt wird. Ob Kratzer an den schönen Alufelgen oder Schrammen am Lack: Der Schaden beträgt hier meist mehrere Hundert Euro.
Neuerdings müssen sich Geschädigte laut der Ergo-Versicherung nicht mehr an den Verursacher selbst, sondern an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 (Az.: VI ZR 383/12) ist dafür nicht mehr das von der Behörde beauftragte Abschleppunternehmen verantwortlich. Dieses handelt in solchen Fällen „hoheitlich“ und kann deshalb nicht auf Schadenersatz verklagt werden.“
Am besten überprüfen Sie Ihr Fahrzeug gleich beim Abholen auf Beschädigungen. Achten Sie auf die Felgen, Lackschäden durch Haltebänder und Reifenschäden“, rät Kfz- Experte Frank Mauelshagen. Doch die negativen Folgen sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Bei Fahrzeugen, die auf einer Abschleppachse fixiert und mit einer rollenden Achse abgeschleppt werden, können etwa das Getriebe oder die Lenkung in Mitleidenschaft gezogen werden. Wichtig: „Holen Sie das abgeschleppte Fahrzeug nicht ohne Zeugen ab! Auch Fotos des Schadens sind für die Anzeige hilfreich“, sagt der Experte.
geschrieben von MID veröffentlicht am 16.10.2015 aktualisiert am 16.10.2015
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