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Radbeleuchtung
Langsam, aber sicher tickt die Sommerzeit ihrem Ende entgegen. Spätestens, wenn am 26. Oktober die Uhren neu gestellt werden müssen und die Tage kürzer werden, gewinnt die Fahrradbeleuchtung an Bedeutung. Zum Glück sind die Zeiten vorbei, als sich Radfahrer mit funzeligen Glühbirnen durch die Dunkelheit tasteten, und die Energie für die gefährlich unzureichende Beleuchtung von einem am Vorderreifen reibenden Dynamo stammte, der bei Regen seinen Dienst weitgehend einstellte.
Heute stammt der Strom für die Front- und Heckleuchten zumeist von einem Nabendynamo, der zuverlässig und ohne großen Kraftverlust arbeitet. Und auch die Glühbirnen und Halogenlampen gehören inzwischen der Vergangenheit an. Moderne Lichtsysteme an Fahrrädern und erst recht bei den E-Bikes setzen auf LED-Technik. Die aktuellen Scheinwerfer können sich durchaus mit der Lichtstärke von Autoscheinwerfern messen. Im Gegensatz zu der fest in der Karosserie integrierten automobilen Beleuchtung, müssen die modernen Radscheinwerfer aber regelmäßig neu justiert werden. Durch die ständigen Erschütterungen und Rempeleien an den Abstellplätzen kommt es leicht zu verstellten Scheinwerfern, sodass die Räder schon mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststärke von zehn Lux zu gefährlichen Blendern mutieren können. Optimal eingestellt ist der Fahrradscheinwerfer, wenn die Mitte des Lichtkegels rund zehn Meter vor dem Rad auf die Straße trifft.
Vor dem Start in die dunkle Jahreszeit muss die Lichtanlage gründlich überprüft werden. Dazu gehört vor allem die Kontrolle der Kontakte und Kabelverbindungen. Denn für den Radfahrer ist nicht allein die eigene gute Sicht im wahrsten Wortsinn überlebenswichtig, Gesehen werden ist entscheidend, wenn die Tage kürzer werden. Viele Radunfälle ließen sich vermeiden, wenn der Radler passende Beleuchtung eingesetzt hätte. Dazu gehören moderne Details wie Standlicht vorne und hinten, um auch bei Stopps an Ampeln wahrgenommen zu werden. Neben den einfachen Standlichtfunktionen bieten einige Hersteller über den Fachhandel auch Rückleuchten mit Bremslichtfunktionen an, mit denen der folgende Verkehr vor einem Stopp gewarnt wird.
Seit gut einem Jahr erlaubt der Gesetzgeber auch akkubetriebene Front- und Rückleuchten an allen Fahrradtypen. Allerdings benötigt diese Beleuchtung eine Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes, die mittels Wellenlinie und K-Nummer gekennzeichnet wird. „Der Scheinwerfer“, so Frank Regge vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller im Pressedienst Fahrrad, „muss eine klare Hell-Dunkel-Kante besitzen, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.“ An Alltags- und Tourenrädern sollte man im eigenen Sicherheitsinteresse nicht auf eine fest installierte Anlage mit Stand-, Brems- und Tagfahrlicht verzichten. Ebenfalls unverzichtbar sind die (vorgeschriebenen) Reflektoren am Hinterrad, die sogenannten Katzenaugen, und in den Speichen der Räder. Zusätzlichen Schutz bringen Reifen mit integrierten Reflexstreifen und Reflektoren an den Helmen.
Die Gewinner der neuen Vorschrift sind die E-Bikes, die in der Vergangenheit bereits die Beleuchtungsanlage mit Energie aus dem Akku des Antriebs versorgten. Damit boten die Hersteller streng genommen illegale Räder an. Beim Kauf eines Pedelcs muss man allerdings der Beleuchtung mehr als einen Blick widmen, denn Nachrüstungen sind bei diesen Rädern nicht ohne weiteres möglich, weil die Anlagen auf die einzelnen Modelle abgestimmt sind. Bei einer nachträglichen Umrüstung auf eigene Faust, kann die Elektronik Schaden nehmen.
Heute schon gehören sensorgesteuerte Scheinwerfer, die sich bei Bedarf automatisch einschalten, zum Angebot und auch Anlagen mit Aufblendlicht und geschwindigkeitsabhängiger Ausleuchtung sind bereits auf dem Markt. Es gibt also keinen Grund mehr, auf Licht am Rad zu verzichten.
geschrieben von sp-x veröffentlicht am 22.09.2014 aktualisiert am 22.09.2014
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