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Radfahrer erhalten bei einem durch eine Vollbremsung ausgelösten Sturz nur dann Schadensersatz, wenn sie durch andere Verkehrsteilnehmer zu einer Notbremsung gezwungen waren. Das geht laut der Rechtsexperten der ARAG-Versicherung aus einem Urteil des Amtsgerichts Münster hervor (Az.: 48 C 3693/12).
Im verhandelten Fall war der Kläger auf einem Radweg unterwegs, der parallel zu einer Straße verläuft. Ein Autofahrer wollte nach rechts auf einen Parkplatz einbiegen. Der Radler verlangsamte seine Geschwindigkeit zunächst in der Annahme, dass der Autofahrer ihn wahrnehmen und anhalten würde. Nachdem das nicht geschah, leitete der Radler seinen Angaben zufolge eine Vollbremsung ein, wobei er stürzte und es zu Beschädigungen am Fahrrad kam.
Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Kläger nicht eindeutig bewiesen habe, dass das Verhalten des Autofahrers zu dem Unfall geführt hat. Den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des beteiligten Fahrzeugs und dem Unfall war aus Sicht des Gerichts nicht gegeben, weshalb es die Klage abgewiesen hatte.
geschrieben von auto.de/(ampnet) veröffentlicht am 05.12.2013 aktualisiert am 05.12.2013
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