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Die Temperaturen steigen und die Drahtesel beleben zunehmend den Stadtverkehr. Was viele Radler dabei vergessen: Die Straßenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer. Somit sind bei Verstößen Bußgelder und sogar Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. Für diejenigen Radler, die Lücken bei der Regelkunde aufweisen, hat der ADAC wichtige Regeln zusammengefasst.
Führt ein Radweg an einer Bushaltestelle entlang und hält gerade ein Bus an dieser Haltestelle, muss der Radfahrer die Passagiere ohne Gefährdung aus- und einsteigen lassen. Erst dann darf er weiterfahren. Zebrastreifen verleihen nur Fußgängern das Vorrecht, eine Straße zu überqueren. Für Radler gilt am Zebrasteifen: Absteigen und schieben. Eine Einbahnstraße legt die Fahrtrichtung nicht nur für Autos fest. Dementsprechend ist es Fahrradfahrern verboten, die Straße in der Gegenrichtung zu befahren. Es sei denn, ein Verkehrsschild erlaubt ausdrücklich die Nutzung der Straße für Radfahrer in beiden Richtungen. Natürlich gilt auch für Radfahrer das Gebot: Rechts vor Links.
Bei Ampeln wird die Rechtslage knifflig, denn oft wissen Radfahrer nicht, welche Signalanlage für sie relevant ist. Die für Autofahrer oder die für Fußgänger. Auch hier ist die Rechtslage klar: Bis Ende 2016 sind die Signale der Fußgängerampeln zu beachten. Ab 2017 erfolgt die Umstellung auf die Ampeln für Autos. Radwege, die mit einem weißen Rad auf blauem Grund gekennzeichnet sind, müssen vom Radfahrer genutzt werden. Fährt er dennoch auf der Straße, sind 20 Euro Bußgeld fällig.
Auch für das Telefonieren auf dem Rat gelten Regeln. Mit einer Freisprecheinrichtung ist die Benutzung des Handys im Sattel erlaubt. Ohne Freisprecheinrichtung kann es 25 Euro kosten. Musikgenuss via Kopfhörer kostet zehn Euro, wenn das Gehör durch die Lautstärke beeinträchtigt ist und der Radler Verkehrsgeräusche oder Martinshörner nicht mehr wahrnehmen kann.Unverändert gilt für ein Fahrrad eine festinstallierte Beleuchtung. Die darf seit 2013 neben einem Dynamo als Stromquelle auch batteriebetrieben sein. Durch den toten Winkel drohen Fahrradfahrern besondere Gefahren, denn Lkw- oder Busfahrer können beim Rechtsabbiegen den Bereich neben ihr Fahrzeug nur schlecht einsehen. Auch wenn der Radfahrer Vorfahrt hat, ist er gut beraten zu warten, bis Bus oder Laster vollständig abgebogen sind.
geschrieben von MID veröffentlicht am 12.05.2015 aktualisiert am 12.05.2015
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