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Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach § 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt.Das Verbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger. Die Regelung nimmt den Kombinierten Verkehr und die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen von den Verbotsstrecken aus. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen bei den jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: „Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.“
Informationen über Baustellen auf Bundesautobahnen finden Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/baustelleninfo. Außerdem unterrichtet erstmals eine neue Internetseite über die aktuelle Verkehrssituation auf den Alpenstrecken, die gerade während der Ferienzeit besonders belastet sind: www.acrossthealps.org.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 01.07.2013 aktualisiert am 01.07.2013
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