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Raser und Drängler müssen seit 1.2.2009
tiefer in die Tasche greifen. Auch für Fahrer, die unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss am Steuer sitzen, werden die Bußgelder erhöht. Die
Änderungen im Bußgeldkatalog dienten der Verkehrssicherheit, es gehe
nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen, teilte der Deutsche
Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit, der die Anhebung begrüßt.
Bei
Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die
Dauer der gegebenenfalls möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.
Höhere Bußgelder allein reichen nach Ansicht von DVR-Geschäftstführer
Christian Keller aber nicht. Es müsse auch engmaschige Kontrollen
geben, um die Strafen auch ausreichend umsetzen zu können.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
bis 20 km/h werden wie bisher geahndet – darüber wird es teuer. Wer
innerorts um 21 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 80 Euro statt
bisher 50 Euro, außerhalb sind es 70 Euro. Während bei 31 km/h
Überschreitung innerorts schon 160 Euro fällig sind, liegt die Strafe
für um 61 km/h zu schnelles Fahren bei 440 Euro.
Zu dichtes
Auffahren ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h wird je nach gemessenem
Abstand mit Bußgeldern zwischen 75 (bisher 40) Euro und 400 (250) Euro
geahndet.
Wer gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zahlt 25 Euro.
Kommt eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer hinzu, sind es 80
Euro.
Gefährliche Überholmanöver kosten bis zu 250 Euro und
verdoppeln sich somit. Das Benutzen des Seitenstreifens, etwa um die
nächste Abfahrt zu erreichen, wird mit 75 Euro geahndet.
Wer
eine rote Ampel missachtet, riskiert Geldbußen von 90 bis 360 Euro. Das
Bußgeld richtet sich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot
geschaltet war. „Gelb-Rot“ in Verbindung mit einer Gefährdung für
andere wird mit 200 Euro Strafe geahndet. Wer am grünen Pfeil nicht
anhält, riskiert 70 bis 150 Euro Geldbuße. Tief in die Tasche greift,
wer eine geschlossene Bahnschranke umfährt: 700 Euro.
Bei
Alkohol und Drogen am Steuer verdoppelt sich in allen Fällen die
bisherige Geldbuße auf bis zu 500 Euro beziehungsweise für
Wiederholungstäter 1000 Euro oder 1500 Euro beim dritten Verstoß. Wer
als Fahranfänger die Null-Promille-Regel missachtet, zahlt 250 Euro.
Auch bei der Durchführung illegaler Kfz-Rennen erhöhen sich die Sätze
erheblich: Wurde der Verstoß bisher mit 200 Euro für den Veranstalter
und 150 Euro für jeden Teilnehmer geahndet, sind nach dem neuen Recht
500 beziehungsweise 200 Euro fällig.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hat auf seiner Internetseite einen Bußgeldrechner installiert.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 04.02.2009 aktualisiert am 04.02.2009
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Gast auto.de
Februar 9, 2009 um 8:40 am Uhrqu vadis germany