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An roten Ampeln muss gehalten werden. Wie jede Regel gibt es aber auch für diese Ausnahmen. Ist die Lichtzeichenanlage offensichtlich defekt, darf auch bei Rot gefahren werden. Autofahrer sollten allerdings mehrere Ampelphasen abwarten, um sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Störung vorliegt. Und auch wenn das wirklich der Fall ist, darf nur ganz langsam und vorsichtig in die Kreuzung eingefahren werden. Denn kommt es trotzdem zu einem Unfall, trägt in der Regel der Rotfahrer allein die komplette Schuld.
Ein weiterer Sonderfall ist das Überfahren einer roten Ampel, um Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr oder Polizei Platz zu machen. Auch das ist im Notfall erlaubt – jedoch ebenfalls nur mit absoluter Vorsicht. Wird das Fahrzeug dabei von einem Starenkasten geblitzt, sollte man sich Standort und Zeit notieren, um Einspruch einlegen zu können.
Straffrei über eine rote Ampel fahren dürfen auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, wenn sie mit ihrem Privatwagen zur Einsatzzentrale unterwegs sind. Laut dem Institut für Bildung und Systemforschung im Rettungswesen gilt die Anfahrt in der Rechtsprechung in der Regel bereits als hoheitliche Aufgabe. Allerdings gibt es regionale Unterschiede. Auf jeden Fall ist größte Vorsicht und Zurückhaltung nötig, da Privatautos nicht als Einsatzfahrzeuge zu erkennen sind. Auch genießen die freiwilligen Wehrleute kein Wegerecht. Das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen ihnen keinen Platz machen.
Eine weitere Ausnahme von der Rot-Regel gilt, wo das Verkehrsschild Grünpfeil angebracht ist (nicht zu verwechseln mit dem grünen Pfeil an der Ampel). Er erlaubt Rechtsabbiegern die Fahrt, auch wenn die Ampel an der Kreuzung Rot zeigt. Allerdings muss vorher – wie bei einem Stopp-Schild – angehalten und der Querverkehr überprüft werden. Es gibt aber keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren.
Ansonsten ist das Überfahren einer roten Ampel eine schwere Regelverletzung. 50 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg werden in jedem Fall fällig. Ist die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot, steigt die Buße auf 125 Euro und vier Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Werden dabei auch noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es zur Sachbeschädigung, kostet das den Fahrer 200 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.05.2011 aktualisiert am 02.05.2011
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