Ratgeber: Auch im Winter mit Sonnenbrille fahren

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Im Winter blenden die in flachem Winkel auftreffenden Strahlen der Sonne Verkehrsteilnehmer erheblich. Das Unfallrisiko wächst rapide, denn schlechte Sicht beeinträchtigt das Reaktionsvermögen. Lässt sich eine Fahrt wegen extrem widriger Sichtverhältnisse nicht sicher fortsetzen, rät TÜV Rheinland dazu, möglichst sofort und vorsichtig rechts ranzufahren und eine Pause einzulegen. Das gilt vor allem, wenn man versehentlich direkt in die Sonne geschaut hat und für kurze Zeit nahezu blind ist. Die Augen brauchen ein paar Minuten, um sich zu regenerieren.

Der beste Schutz gegen die Strahlung ist auch im Winter eine gute Sonnenbrille. Sie sollte stets griffbereit im Fahrzeug liegen. Besonders wichtig: Bei schlechten Sichtverhältnissen sollte generell ausreichend Sicherheitsabstand eingehalten und das Tempo gedrosselt sowie vorausschauend gefahren werden. Wer bei 50 km/h nur für eine Sekunde geblendet ist, legt rund 14 Meter im Blindflug zurück, rechnet TÜV Rheinland vor.

Für den richtigen Durchblick sorgt außerdem eine saubere Windschutzscheibe. Entsprechende Wischwasserzusätze gibt es im Handel. Sie verhindern die Schlierenbildung. Verschlissene Wischerblätter sollten unbedingt ausgetauscht werden. Außerdem hilft es, die Scheibe regelmäßig von innen zu reinigen. Das gleiche gilt auch für Visiere von Motorradhelmen, denn treffen Lichtstrahlen auf verschmutztes Glas oder Fettrückstände auf den Oberflächen, werden sie stärker gebrochen und erhöhen den Blendeffekt.

Häufig ist bei gleißendem Licht vor Ampeln nicht zu erkennen, ob sie grün oder rot aufleuchten. Da hilft nur, vorsichtig an die Kreuzung heranzufahren und notfalls anzuhalten, um sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Denn wenn es kracht, hilft die Ausrede „Die Sonne hat mich geblendet, ich habe nichts gesehen“ nicht. Im Gegenteil: Gerichte und Versicherungen werten in der Regel ein solches Fehlverhalten als grobe Fahrlässigkeit. Es droht der Verlust des Kaskoschutzes.

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