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Inter-Caravaning, Europas größte Fachhandelskette für Caravaning, hat Tipps rund um die Anmietung zusammengestellt. Passend zum bevorstehenden Start der Camping-Saison erfahren Interessierte was sie beachten müssen bei Anmietung und Rückgabe. Welche Fahrerlaubnis für das jeweilige Modell benötigt wird, ist vielen Mietern nicht bekannt.
Neben Größe und Ausstattung spielt für den Mietpreis der Zeitraum eine entscheidende Rolle. Wer keine schulpflichtigen Kinder hat, kann sparen, wenn er außerhalb der Ferien mietet. Urlauber sollten sich zudem informieren, wie viele Freikilometer das gemietete Fahrzeug hat. Wer viel unterwegs sein will, sollte sich für ein Fahrzeug ohne Kilometerbeschränkung entscheiden.
Grundsätzlich wird die Anmietung pro Tag abgerechnet, wobei die Mindestmietdauer eine Woche beträgt. Hinzu kommen eine Servicepauschale für die Bereitstellung des Fahrzeugs inklusive einer Gasflasche sowie eine Kaution. Eine Vollkaskoversicherung ist in der Regel bereits im Mietpreis enthalten. Die Selbstbeteiligung entspricht dabei meist der Höhe der Kaution und wird im Schadensfall damit verrechnet. Die Experten von Inter-Caravaning empfehlen besonders ungeübten Fahrer und Campingneulingen, über eine Zusatzversicherung nachzudenken. Diese reduziert die Selbstbeteiligung und im Schadensfall wird es nicht ganz so teuer.
Für die Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs sollten sich Campingurlauber Zeit nehmen. Nur wer bei Tageslicht das Fahrzeug gründlich prüft, kann eventuell Schäden feststellen. In diesem Fall ist es wichtig, dass sie ins Übergabeprotokoll aufgenommen werden. Ein guter Fachhändler nimmt sich immer ausreichend Zeit für Besichtigung, Erklärungen und eine ausführliche Einweisung. Neben Tipps zum Mietmobil erhalten Urlauber dabei auch wichtige Informationen, etwa zu Verkehrsregeln im Ausland. Mieter sollten auch die Vollständigkeit und Dokumentation des Zubehörs und Inventars prüfen. Für Geschirr, Bettwäsche und Handtücher müssen Reisende jedoch meist selbst sorgen.[foto id=“458352″ size=“small“ position=“right“]
Bei der Rückgabe ist es wichtig, die Mietkonditionen zu beachten. In den meisten Fällen muss der Mieter den Innenraum selbst reinigen. Urlauber sollten besonders an die Leerung und Reinigung der Toilettencassette denken, damit die Reinigung nicht nachträglich in Rechnung gestellt werden muss.
Autofahrer, die ihren Führerschein der Klasse 3 vor 1999 erworben haben, dürfen nahezu jedes Reisemobil lenken und jeden Caravan ziehen. Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B erworben hat, darf nur Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3,5 t lenken. Die Hersteller sind jedoch darauf eingestellt und bieten zahlreiche komfortable und großzügig ausgestattete Reisemobile an, die mit einem B-Führerschein gefahren werden dürfen.
Für Gespannfahrer gibt es seit Januar 2013 den B96-Führerschein. Mit dieser Erweiterung dürfen Inhaber eines B-Führerscheins PKW-Anhänger-Kombinationen bis 4,25 t steuern. Nach einer eintägigen Schulung können so rund 90 Prozent der auf dem Markt verfügbaren Caravans bewegt werden. Eine Prüfung ist nicht nötig und mit rund 300 Euro ist der B96-Führerschein zwei Drittel günstiger als die Fahrerlaubnis BE.
Eine Berechtigung ersetzt nicht die Praxis. Bevor es auf große Fahrt geht, sollten erst einmal ein paar Proberunden gedreht werden, um sich mit dem Fahrverhalten eines Gespanns oder Wohnmobils vertraut zu machen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 14.03.2013 aktualisiert am 14.03.2013
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