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Wer den Urlaub mit einem Mietwagen verbringen möchte, der sollte nach Möglichkeit vorab buchen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) rät außerdem, die Vertragsinhalte und den Versicherungsumfang genau zu prüfen, denn vermeintliche Billig-Angebote können sich als teuer erweisen.
An Flughäfen und Bahnhöfen oder bei einer Anmietung außerhalb regulärer Stations-Öffnungszeiten können zusätzliche Gebühren anfallen. Wird man mit dem Mietwagen „geblitzt“ oder begeht einen anderen Verkehrsverstoß, können neben dem fälligen Bußgeld ebenfalls weitere Kosten entstehen. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand berechnen einige Auto-Verleiher unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren. Weitere Verwaltungsgebühren könnten fällig werden, wenn mehrere Fahrer das Leihauto während des Urlaubs steuern sollen.
Vor der Anmietung rät der AvD, sich einen Überblick über die im Vertrag enthaltenen Leistungen zu verschaffen. Auch der Versicherungsschutz sollte unter die Lupe genommen werden. „Bei einigen Verträgen kann außerdem der Vollkaskoschutz eingeschränkt sein und deckt nicht immer automatisch alle Schäden ab“, erläutert AvD-Rechtsexpertin Dorothee Lamberty. So kann zum Beispiel die Nutzung von nicht befestigten Straßen ausgeschlossen sein. Werden Reifen, Scheiben oder der Unterboden bei einer Ausfahrt abseits befestigter Wege beschädigt, bleiben Mieter in diesem Fall auf den Kosten sitzen. Bei Empfang und Rückgabe des Fahrzeugs muss ein Übergabeprotokoll erstellt werden damit bereits bei Übernahme des Leihwagens vorhandene Schäden genau festgehalten werden.
Der AvD appelliert zudem, im Urlaub keinesfalls die Kindersicherheit zu vernachlässigen. Man sollte rechtzeitig bei der Leihwagenfirma anfragen, ob Kindersitze verfügbar sind und diese reservieren. Sie können im Falle eines Unfalls Leben retten oder schwerere Verletzungen verhindern. Bis die Kinder zwölf Jahre alt beziehungsweise 1,50 Meter groß sind, ist in Europa gesetzlich vorgeschrieben, sie mit geeigneten Rückhaltesystemen zu sichern. Seit April 2008 gelten EU-weit neue Prüfnormen für Kindersitze. Die roten Siegel mit den Zeichen ECE 44/03 oder 44/04 sind angenäht oder aufgeklebt. Ältere Modelle sollte man nicht nutzen und gegebenenfalls bei der Mietwagenfirma reklamieren.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 29.06.2010 aktualisiert am 29.06.2010
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