Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Niemand kauft gern die Katze im Sack. Probefahrten sind beim Autokauf daher eine Selbstverständlichkeit. In der Regel ist der Kunde dabei gut versichert – es gibt aber auch Fallstricke.
Wer tausende Euro für ein neues Auto ausgibt, will den Wagen vorher ausgiebig im Straßenverkehr testen. Doch was ist, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?
Beim Kauf im Autohaus stehen in der Regel zugelassene und haftpflichtversicherte Fahrzeuge zur Probefahrt bereit. Auch für Kurzzulassungen mit rotem Nummernschild existiert eine Haftpflichtversicherung. Schäden an Dritten sind dadurch gedeckt. Der Kunde kann darüber hinaus davon ausgehen, dass eine Vollkaskoversicherung für den Testwagen besteht, solange der Händler nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hinweist. Diese „stillschweigende Haftungsfreistellung“ befreit den Kaufinteressenten auch vor einer Selbstbeteiligung im Schadensfall.
Teuer werden kann aber grobe Fahrlässigkeit, etwa bei Trunkenheit am Steuer oder überhöhter Geschwindigkeit. Dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern oder einschränken. Auf den Kosten bleibt dann der Probefahrer sitzen.
Auch bei Probefahrten mit Gebrauchtwagen von privaten Verkäufern besteht in der Regel voller Versicherungsschutz. Das Fahrzeug muss allerdings angemeldet sein, damit eine Haftpflichtversicherung besteht. Schäden am Wagen übernimmt der Halter oder dessen Versicherung. Alternativ können beide Parteien vor Fahrtantritt auch eine andere Regelung treffen und diese schriftlich festhalten. Der Autoverkäufer sollte allerdings in jedem Fall den Führerschein des Interessenten kontrollieren, ansonsten zahlt die Versicherung keine Schäden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 21.10.2010 aktualisiert am 21.10.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.