Ratgeber: Autos vor Profidieben schützen

Moderne Sicherungstechniken wie Alarmanlagen und Wegfahrsperren erschweren Autodieben ihre Arbeit. Dies führt einerseits zu weniger Diebstählen pro Jahr: 2006 sank die Zahl der Diebstähle in Deutschland unter die Grenze von 20 000 Pkw.

Zum Vergleich: 1996 waren es noch mehr als viermal so viel. Andererseits wird Autodiebstahl laut den Deutschen Versicherern (GDV) zunehmend ein Geschäft für Profis, die auf Bestellung teure Luxuswagen klauen. Aber auch ältere Fahrzeuge sind bei den organisierten Dieben gefragt, um sie nach dem Klau zu zerlegen und die Einzelteile als billige Ersatzteile zu verkaufen.

Vorsicht vor Funkblockern…

Aus diesem Grund sollte ein Auto immer abgeschlossen werden, auch wenn man den Wagen nur kurz aus den Augen lässt. Bei einer Zentralverriegelung mit Fernbedienung ist laut GDV zudem darauf zu achten, dass das Fahrzeug tatsächlich abgeschlossen ist, denn so genannte Funkblocker können die Verriegelung unter Umständen verhindern. Wertgegenstände dürfen nicht sichtbar im Auto liegen. Radios oder mobile Navigationsgeräte sind immer mitzunehmen. Originalpapiere wie der Kfz-Schein dürfen nicht im Auto gelassen werden. Zum Schutz vor professionellen Autodieben gehört mittlerweile auch der Schutz vor Wohnungs-Einbrüchen. Bei dem so genannten „Homejacking“ brechen die Täter nachts in die Wohnung ein und stehlen gezielt Fahrzeugpapiere und den Originalschlüssel von teuren Fahrzeugen.

Als erstes die Polizei verständigen…

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Autodiebstahl, muss in jedem Fall als erstes die Polizei verständigt werden. Die sofortige Strafanzeige ist notwendig, da das Diebstahlprotokoll der Versicherung bei der anschließenden Schadenregulierung vorgelegt werden muss. Falls sich im Auto Kredit- oder EC-Karten befunden haben, sollten diese umgehend gesperrt werden. Falls es Zeugen gibt, sollten Name und Anschrift notiert werden. Der Diebstahl muss unmittelbar der Kfz-Versicherung gemeldet werden. Diese fordert neben dem Anzeigenprotokoll der Polizei auch den Kfz-Brief, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel und die Abmeldebescheinigung des Fahrzeugs.

Die Kasko-Versicherung

Bei einem Autodiebstahl haftet die Kasko-Versicherung und erstattet den so genannten Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Darüber hinaus kommt sie bei einem Einbruch für alle Schäden auf, die anlässlich der Diebstahlshandlung passiert und eindeutig auf die Tat zurückzuführen sind; also auch für Lackschäden und zerstörte Schlösser. Ebenfalls versichert sind alle serienmäßig eingebauten Teile. Der Schutz gilt in der Regel auch für Zubehör, das fest mit dem Auto verbunden ist, wie ein nachträglich eingebautes Navigationssystem. Tragbare Navis, Handys oder andere mobile Geräte und persönliche Dinge werden von der Kasko-Versicherung nicht erstattet.

Teileliste des Versicherers beachten

Was genau versichert ist, steht in der so genannten Teileliste des jeweiligen Versicherers. Sie führt auf, für welche Gegenstände der Schutz im Einzelfall greift. Es empfiehlt sich, vor einem nachträglichen Einbau eines Gerätes einen Blick auf die Liste zu werfen oder sich mit seiner Versicherung abzustimmen. Für fest verbundenes Zubehör gilt meistens ein Höchstbetrag. Übersteigt der Wert des Zubehörs die Grenze der Versicherung, muss es als Sonderzubehör extra versichert werden. Für wertvolle Elektrogeräte wie das Radio, den CD-Spieler oder Ähnliches ist es sinnvoll, die Gerätepässe und Kaufquittungen aufzubewahren. Sabine

mid/sas

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