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Eine Verkehrskontrolle durch die Polizei sorgt selbst bei rechtstreuen Autofahrern schnell einmal für Nervosität. Obwohl es sich oftmals nur um eine allgemeine Überprüfung von Führerschein und Fahrzeugpapieren handelt, wird befürchtet, man habe etwas falsch gemacht. Wichtig ist ein besonnenes ruhiges Verhalten.
Wer auf Geheiß eines Ordnungsbeamten sein Auto stoppen muss, sollte den zugewiesenen Haltepunkt ansteuern und anschließend den Motor abstellen. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik: Zwar schaltet das System das Triebwerk automatisch nach dem Auskuppeln ab, allerdings wird er auch wieder gestartet, wenn Klimaanlage und andere elektrische Verbraucher zu viel „Saft“ benötigen. Ein plötzlich startendes Aggregat kann die Polizisten nervös machen und auf den ersten Blick wie der Beginn eines Fluchtversuches wirken. Also besser den Motor komplett abschalten.
Zur Kommunikation mit den Beamten sollte zunächst nur die Seitenscheibe neben dem Fahrer geöffnet werden. Die Ordnungshüter können so ihr Anliegen erklären. Ein typischer Wortlaut in dieser Situation ist beispielsweise „Guten Tag, mein Name ist Polizeikommissar Müller! Wir führen eine allgemeine Verkehrskontrolle durch, Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte.“ Ein Aussteigen ist in diesem Fall gar nicht nötig und kann die Polizisten eher misstrauisch als wohlgesonnen machen.
Die Hände sollten bei der Konversation gut sichtbar für die Polizeibeamten sein. Wer sie am Lenkrad lässt, ist auf der sicheren Seite. Ansonsten könnte es unter Umständen zu Verwechslungen kommen, die aus vermeintlicher Notwehr den Gebrauch der Schusswaffe rechtfertigen. Befinden sich die geforderten Dokumente im Handschuhfach, im Jackett oder in der Handtasche, sind die Kontrolleure darauf hinzuweisen. Die Papiere können anschließend ruhig und umsichtig hervorgeholt werden.
Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten. Der kontrollierte Autofahrer sollte jedoch nicht zu übereifrig sein und bereits vor einer entsprechenden Aufforderung reagieren. Ausgestiegen aus dem Fahrzeug wird erst, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist. Auch der Kofferraum ist nur dann zu öffnen. Verlangen die Polizisten, das Fahrzeug an einen anderen Standort wie beispielsweise in eine von äußeren Einflüssen geschützte Garage zu fahren, muss dies wohl oder übel erfolgen.
Vorsicht ist vor Trickbetrügern in Polizeiuniform geboten. Bei Zweifeln an der „Echtheit“ des Beamten ist höflich um dessen Dienstausweis zu bitten. Wenn es sich nicht um eine Fälschung handelt, hat man einen „richtigen“ Polizisten vor sich. Der Name und Dienstgrad des Beamten ist außerdem wichtig, um spätere Beschwerden oder Einwände gegen die Kontrolle geltend zu machen. Hierbei gilt allerdings, gegenüber dem Ordnungshüter vor Ort wie auch bei einer späteren Beschwerde nicht ausfallend zu werden und seine Worte mit Bedacht zu wählen.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 06.01.2011 aktualisiert am 06.01.2011
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