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Mit Bußgeldbescheiden aus dem Ausland müssen einige Autofahrer nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub rechnen. Falschparken oder zu schnelles Fahren beispielsweise ahndet die Polizei im Reiseland auch bei Ausländern. Je nach Land sind die Konsequenzen jedoch unterschiedlich.
Mit Österreich besteht beispielsweise ein sogenanntes Vollstreckungsabkommen. Die deutschen Behörden leisten also Amtshilfe und treiben die Bußgelder für die Alpenrepublik ein. Strafzettel aus Österreich sollten deshalb bezahlt werden. Anders verhält es sich bei Knöllchen aus anderen EU-Staaten. Bisher werden die Strafen in Deutschland nicht vollstreckt.
Laut dem Automobilclub von Deutschland (AvD) können die Behörden ab Oktober 2010 allerdings Beträge ab 70 Euro einfordern, wenn der entsprechende EU-Beschluss bis dahin umgesetzt wird. Bei der Wiedereinreise in das jeweilige Urlaubsland drohen säumigen Verkehrssündern bereits jetzt harte Sanktionen.
In der Schweiz beispielsweise landen Autofahrer unter Umständen im Gefängnis, wenn sie die offene Rechnung nicht begleichen und ein Vollstreckungsverfahren erfolglos blieb. Einige EU-Staaten haben inzwischen auch Punktesysteme, die dem Flensburger Zentralregister ähneln. Sie gelten auch für ausländische Fahrer, um Mehrfachtäter abzuschrecken und die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen.
Im Detail unterschiedlich haben die Autofahrer bei den Systemen in Italien, Spanien, Frankreich, Luxemburg und Tschechien ein Konto mit zwölf bis 20 Pluspunkten. Für Verstöße gibt es Punktabzüge, im Minusbereich drohen Strafen. Bei 20 Minuspunkten in Italien wird für mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre ein Fahrverbot innerhalb der Staatsgrenzen erteilt. Und das Punktekonto lässt sich in Italien leicht leeren: Fahren ohne Sicherheitsgurt etwa führt zu einem Abzug von fünf Punkten.
Auch im Ausland sollten sich deutsche Autofahrer deshalb an die Verkehrsregeln halten.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 05.08.2009 aktualisiert am 05.08.2009
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