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Tagfahrlicht birgt bei Nebel die Gefahr von Auffahrunfällen. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen rät, bei aufkommendem Nebel unbedingt das Abblendlicht einzuschalten. Unterhalb von 50 Metern Sichtweite sollte die Nebelschlussleuchte aktiviert werden, um den Nachfolgeverkehr rechtzeitig zu warnen.
Moderne Fahrzeuge bieten heutzutage vielerlei elektronische Hilfsmittel und komfortable Features, die den Autofahreralltag erleichtern sollen. Die automatische Lichtsteuerung beispielsweise zählt dazu. Licht-, Spiegel- oder Sitzeinstellung bis hin zur Scheibenwischerbetätigung übernimmt der bordeigene Fahrerassistent.
Das könne allerdings auch zur Gefahr werden. „Wer mit Tagfahrlicht in der Lichtautomatikstellung unterwegs ist, fährt bei Nebel eventuell ohne zugeschaltete Schlusslichter“, erläutert Torsten Hesse, Verkehrsexperte beim TÜV Thüringen. „Von der Lichtsensorik wird Nebel oftmals zu spät erkannt – eine riesige Gefahr für den Nachfolgeverkehr“, so Hesse. „Neben dem eingeschalteten Abblendlicht ist bei aufkommendem Nebel das Wichtigste, die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen. Die meisten Unfälle bei Nebel sind auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen“, erklärt Hesse.
Die StVO schreibt bei eingeschränkter Sicht sogar das Einschalten des Abblendlichts vor. Zusätzlich dürften bei derartigen Witterungsverhältnissen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Nur wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter betrüge, dürfe die Nebelschlussleuchte zugeschaltet werden. Allerdings schreibt die StVO dann eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h vor.
geschrieben von auto.de/(ampnet/deg) veröffentlicht am 27.02.2013 aktualisiert am 27.02.2013
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