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Wer sein Auto an einem Haus parkt, muss im Winter das Dach im Auge behalten. Ist es mit Schnee beladen und muss mit einer Dachlawine gerechnet werden, hat Autofahrer unbedingt umzuparken. Denn wer sich in einen erkennbaren Gefahrenbereich begibt, trägt in solchen Fällen die alleinige Schuld. Das haben Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Selbst Stellplatzmieter können demnach nicht davon ausgehen, dass der Vermieter bei reichlich Schnee auf dem Hausdach immer gleich den Parkplatz sperrt oder Warnschilder aufstellt. Und nicht in allen Regionen sind Hauseigentümer verpflichtet, Schneegitter anzubringen. Die Verkehrssicherungspflicht hat demnach Grenzen. (Az. 10 U 18/13)
geschrieben von auto.de/(rawi/mid) veröffentlicht am 20.01.2014 aktualisiert am 20.01.2014
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