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Autos haben zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung des Komforts immer mehr Elektronik an Bord.
Beim Gebrauchtwagenkauf stellt das viele Nicht-Profis vor Schwierigkeiten. Woran erkenne ich, ob ABS, ESP, Airbag und Co. funktionieren? Die beste Kontrolle durch einen Nichtfachmann ist nach Ansicht von TÜV Nord die sorgfältige Überprüfung der Warnlampen, die für jedes elektronische System vorhanden sind. An welcher Stelle im Cockpit sich welche Warnlampe befindet, kann im Zweifelsfall aus dem Handbuch des Autos ersehen werden. Die Warnlampen für elektronische Systeme müssen nach dem Drehen des Zündschlüssels in der Regel zunächst alle kurz aufleuchten. Hat sich das Fahrzeug in Bewegung gesetzt, müssen die Lämpchen für ABS und ESP nach wenigen Sekunden wieder erlöschen. Tun sie das nicht, stimmt im besten Fall etwas mit der Beleuchtung der Warnlampe nicht, im schlimmsten Fall droht eine teure Reparatur.
Aus diesem Grund muss die Ursache des nicht ordnungsgemäß leuchtenden Lämpchens vor dem Kauf des Fahrzeugs geklärt und gegebenenfalls behoben werden. Welche Lämpchen aufleuchten müssen, hängt davon ab, welche Extras an Bord des Autos sind. Während der Fahrt sollte der Probefahrer elektrische Annehmlichkeiten wie Klimaanlage, Sitzheizung, Kurvenlicht und elektrische Fensterheber auf ihre Funktion testen – insofern diese im Fahrzeug vorhanden sind. Auch das Radio und die Funktion des CD-Players müssen ausprobiert werden, um sich böse Überraschungen nach dem Kauf zu ersparen. Zudem kann das ESP probeweise ausgeschaltet werden, um zu sehen, ob die Warnlampe auch auf den fehlenden Schutz während der Fahrt hinweist. Wer die Kontrolle der Elektronik doch lieber einem Fachmann überlassen will, dem bietet TÜV Nord einen „Vertrauenscheck“ an. Dabei überprüft ein Sachverständiger alle wichtigen Punkte zur Verkehrssicherheit, berücksichtigt aber auch weitere Dinge, wie mögliche Unfallschäden oder unsachgemäße Reparaturen. Der Check kostet 39,90 Euro.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 03.03.2009 aktualisiert am 03.03.2009
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