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Mietwagen
Wer im Winter ein Fahrzeug mietet, sollte darauf achten, dass es mit wintertauglichen Reifen ausgestattet ist, rät der ADAC. Der Fahrer ist für die richtige Bereifung verantwortlich und haftet entsprechend bei einem Unfall. Ist er bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs, muss er mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert er durch mangelhafte Bereifung überdies den Verkehr, steigt das Bußgeld auf 80 Euro.
Sollte das Fahrzeug trotz Zusage ohne Winter- bzw. Ganzjahresreifen übergeben werden, kann der Kunde die Annahme verweigern und ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten. Als wintertauglich gelten Winter- und Ganzjahresreifen, die mit „M & S“ und dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind.
Wer Schneeketten braucht, sollte das schon bei der Reservierung des Mietwagens angeben. Meist wird dafür ein Aufpreis berechnet.
geschrieben von AMP.net/dm veröffentlicht am 29.10.2015 aktualisiert am 29.10.2015
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