Ratgeber: Beim neuen Auto müssen alle Papiere dabei sein

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Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte der Käufer darauf achten, dass alle Kfz-Dokumente mit übergeben werden. Dazu gehört neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und II beziehungsweise dem Fahrzeugschein und -brief auch unbedingt der letzte Prüfbericht von Haupt- und Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist.

Dieser muss dem Straßenverkehrsamt bei der Neuanmeldung vorgelegt werden. Hinzu kommt bei Pkws ab Baujahr 1997 das sogenannte COC-Papier. Diese Übereinstimmungserklärung besagt, dass das Auto ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.

Der TÜV Rheinland empfiehlt Autokäufern genau auf die Papiere zu achen. Das Serviceheft gibt Aufschluss über korrekt durchgeführte Wartungsarbeiten. Wichtig sind auch Reparaturrechnungen, denn dann besteht gegenüber der Werkstatt ein Gewährleistungsanspruch von zwölf Monaten. Indikatoren für eine hohe Laufleistung können ein abgegriffenes Lenkrad, verschlissene Pedale, durchgesessene Sitze und starke Gebrauchsspuren am Lack sein.

Wer am Fahrzeug zweifelt, sollte entweder die Finger davon lassen oder es zu einem Gebrauchtwagencheck bringen, der beim TÜV Rheinland zum Beispiel für 49 Euro in Kombination mit einer HU zu haben ist.

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