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Dachlawinen
Herabfallende Eisplatten von Lkw-Dächern sind für den nachfolgenden Verkehr ein erhebliches Risiko. Autofahrern, die hinter einem offensichtlich schlecht geräumten Lastwagen fahren, rät der ADAC, ausreichend Sicherheitsabstand zu halten, denn sie müssen damit rechnen, dass sich Eisplatten lösen können.
Kommt es dennoch zu einem Schaden, kann sich der Autofahrer an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters wenden. Wichtig dabei ist aber der Nachweis, dass die Eisplatten von diesem Fahrzeug fielen. Der ADAC empfiehlt daher, sich Zeugen zu notieren und Beweise zu sichern. Kann der Verursacher mangels Kennzeichen nicht mehr ermittelt werden, kommt nur eine Regulierung des Fahrzeugschadens über die eigene Vollkaskoversicherung in Betracht.
Jeder Lkw-Fahrer ist grundsätzlich für die Entfernung der Eisplatten verantwortlich. Ansonsten drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Werden durch Nachlässigkeit Menschen verletzt, sind Geldstrafen und auch Fahrverbote möglich. Auf vielen Autohöfen und Raststätten wurden bundesweit spezielle Räumstellen für Lkw-Dächer eingerichtet, an denen Trucker ihre Fahrzeuge gefahrlos enteisen können.
Auch Pkw und Wohnmobilfahrer sollten immer dafür sorgen, dass die Fahrzeugdächer vor Fahrtantritt schneefrei sind, da auch sie bei Schäden belangt werden können.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 23.01.2015 aktualisiert am 23.01.2015
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