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Wer mit dem Auto bei Dämmerung ohne eingeschaltetes Abblendlicht unterwegs ist, riskiert unter Umständen seinen Versicherungsschutz.
Kommt es zu einem Unfall, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer das Auto zu spät oder gar nicht gesehen hat, muss die Versicherung den Schaden nicht automatisch begleichen, meldet die Huk Coburg Versicherung.
Laut Straßenverkehrsordnung muss jeder Verkehrsteilnehmer so früh sein Licht einschalten, dass ihn andere ohne weiteres erkennen können. Das gilt nicht nur für Auto- und Motorradfahrer, sondern auch für Radler.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 27.10.2011 aktualisiert am 27.10.2011
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