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Wohnmobil und Caravan sind auch Hierzulande beliebte Reisebegleiter. Für Unerfahrene hinterm Steuer kann die Fahrphysik von Wohnanhänger oder Reisemobil zur Herausforderung werden, weiß Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Aber es gibt auch bei der Reisevorbereitung einiges zu beachten.Fahranfängern in Sachen Wohnmobil und Caravan, rät der Verkehrsexperte zum vorsichtigen Herantasten an das deutlich andere Fahrverhalten gegenüber einem Pkw. Wohnmobile und Caravan-Gespanne sind breiter und höher als das gewohnte Auto. Das ist bei Durchfahrten, entgegenkommenden Verkehr, beim Abbiegen sowie in Autobahnbaustellen zu beachten. Das Abbiegen in engen Kurven macht den meisten schwer zu schaffen und hat eine Begegnung mit dem Bordstein oder einem geparkten Auto.
Wohnwagen und Wohnmobile sind besonders windanfällig, daher ist besondere Vorsicht beim Befahren von Autobahnbrücken und Überholvorgängen von Lkw geboten. Auch das Bremsverhalten stellt sich bei Wohnmobilen und Caravan-Kombinationen anders dar, wie beim herkömmlichen Pkw. Der Schwerpunkt liegt höher als gewohnt, was zu einer stärkeren Seitenneigung bis hin zum Umkippen führen kann.
Neben der Fahrphysik sollten beim Fahren mit Wohnwagengespannen und Wohnmobilen aber darauf geachtet werden, dass die zulässige Anhängelast des Pkw sowie das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes nicht überschritten werden. Bei Überladung droht Lebensgefahr, da das Gespann unbeherrschbar werden kann. Generell gilt in Deutschland Tempo 80 km/h für das Fahren mit Anhänger, wenn Wohnanhänger und Zugfahrzeug gewisse Voraussetzungen mitbringen, darf je nach Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 100 gefahren werden. Das Überschreiten der maximal zulässigen Geschwindigkeit kann zu instabilen Fahrverhalten und im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Die meisten Wohnmobile und Caravans verfügen über eine Gasanlage. In Wohnmobilen müssen diese alle zwei Jahre durch autorisierte Personen überprüft werden. Die Inspektion der Gasanlage in Wohnanhängern ist zwar nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch empfehlen die Experten des TÜV Thüringen im Interesse der eigenen Sicherheit diese Anlagen ebenfalls 2-jährlich überprüfen zu lassen. Andernfalls können unter Umständen Campingplatzbetreiber einen Standplatz verweigern.
Beim Caravan sollte das Gepäck möglichst im Kofferraum des Zugfahrzeuges verstaut werden. Gegenstände sollten sowohl im Wohnmobil als auch im Caravan weit unten, gesichert untergebracht werden.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 09.07.2010 aktualisiert am 09.07.2010
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