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Bei der Wahl zwischen einem Fahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor muss auch das künftige Einsatzgebiet bedacht werden. Laut der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) verstopft der bei vielen Diesel-Pkw ab Werk eingebaute Partikelfilter regelmäßig, wenn das Fahrzeug überwiegend im Stadtverkehr genutzt wird.
Die Folge ist ein deutlicher Leistungsverlust, mitunter bleibt das Fahrzeug gar komplett liegen. Der Partikelfilter besteht aus vielen kleinen Poren. Diese setzen sich im Fahrbetrieb mit Rußpartikeln zu. In der sogenannten Regenerationsphase wird der Filter von dieser Schicht automatisch „freigebrannt“; der Autofahrer merkt davon nichts.
Für den regenerativen Verbrennungsvorgang ist allerdings eine Temperatur von 500 bis 600 Grad Celsius im Abgassystem nötig, die erst bei einer höheren Geschwindigkeit erreicht wird. Im Stadtverkehr beträgt die Durchschnittstemperatur des Abgassystems 200 Grad Celsius, eine Regeneration kann nicht stattfinden. Der Filter verstopft. In der Folge erhöht sich der Abgasgegendruck und es kommt zu einem Leistungsverlust. Zudem steigen der Verbrauch und der Schadstoffausstoß enorm an.
Während regelmäßiger längerer Fahrten auf der Autobahn oder auf der Landstraße kann der Filter regenerieren, Autofahrer sollten daher zwischendurch immer entsprechende Touren einlegen. Unvermeidbar ist laut den Experten der GTÜ, dass sich der Filter im Stadtverkehr über kurz oder lang mit Partikeln zusetzt. Spätestens wenn die Warnleuchte aufflackert, wird der Besuch in einer Werkstatt erforderlich. Neben dem Freibrennen können die Profis bei Bedarf auch den Filter austauschen. Trotz der höheren Kraftstoffpreise und des höheren Verbrauchs ist daher bei überwiegendem Einsatz im Stadtverkehr ein Benziner zu wählen.
Soll es doch das Dieselfahrzeug sein, empfehlen die Experten vor dem Kauf unbedingt in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs zu schauen. Bei Autos mit Partikelfilter wird in den Handbüchern auf regelmäßige Werkstattbesuche oder lange Regenerationsfahrten verwiesen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf kostenlose Mängelbehebung oder Schadenersatz aufgrund eines verstopften Filters, wenn er die Vorschriften nicht befolgt hat.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 02.07.2009 aktualisiert am 02.07.2009
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