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Nach Österreich und der Schweiz kommt ab 1. Juli2012 auch in Deutschland das Wechselkennzeichen. Damit können künftig zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse wechselweise und saisonunabhängig mit nur einem Nummernschild zugelassen werden.
Die EU unterscheidet zwischen den Klassen Autos, Oldtimer und Wohnmobile (M1), Motorräder, Leichtkrafträder, Trikes und Quads (L) sowie Anhänger (01).
Damit können Fahrzeuge, die sonst mit Saisonkennzeichen unterwegs waren, jetzt auch außerhalb der vorgegebenen Zeit gefahren werden. Eine Nutzung untereinander – beispielsweise für ein Auto und ein Motorrad – ist nicht möglich, teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit. Auch darf das Wechselkennzeichen nicht für mehr als zwei Fahrzeuge genutzt werden.
Das Nummernschild besteht aus zwei Teilen: einem fahrzeugbezogenen und einem gemeinsamen, austauschbaren. Bis auf die letzte Ziffer sind die Nummern für beide Fahrzeuge identisch. Oldtimer tragen das H auf dem fahrzeugbezogenen Teil.
Das Fahrzeug, das gerade kein vollständiges Kennzeichen hat, muss in der Garage oder auf privatem Grund abgestellt werden. Öffentlichen Straßen und Parkplätzen sind tabu. sonst drohen 40 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und die Abschleppkosten.
Für beide Fahrzeuge verlangt der Staat den vollen Steuersatz. Der Autoclubs und wenige Versicherer bieten modifizierte Versicherungstarife an. Die meisten Gesellschaften sehen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft allerdings keinen Grund, günstige Policen für das Wechselkennzeichen ins Portfolio zu nehmen.
Das Straßenverkehrsamt verlangt 65 Euro Verwaltungsgebühren, hinzukommen noch 40 Euro für die Nummernschildsätze. Den Antrag für das Wechselkennzeichen nimmt die örtliche Zulassungsstelle entgegen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 19.06.2012 aktualisiert am 19.06.2012
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