Autowäsche

Ratgeber: Einfache Waschprogramme reichen meist aus

Ratgeber: Einfache Waschprogramme reichen meist aus Bilder

Copyright: Auto-Medienportal.Net/ADAC

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Jeder Deutsche fährt durchschnittlich sechsmal im Jahr sein Auto durch eine Waschanlage oder eine Waschstraße. Nicht nur für die Optik sind regelmäßige Wäschen wichtig, denn aggressive Verunreinigungen (z.B. Vogelkot) können dauerhafte Schäden hinterlassen. Auch die einfachen Programme machen ein Auto sauber und reichen daher meistens aus, meint der ADAC. Zusatzprogramme wie Wachse oder Versiegelungen seien zwar oft gut für das Auge, brächten aber häufig wenig für die Haltbarkeit des Fahrzeugs.

Ein Blick auf andere lohnt sich

Weder Preis noch Waschdauer sind Qualitätsmerkmale für Waschanlagen oder -straßen. Daher lohnt es sich, vor der Wäsche einen Blick auf bereits gewaschene Autos zu werfen, um zu sehen, wie gut die Qualität ist. Bei einer Vorwäsche mit Dampfstrahlern wird das Auto besonders sauber. Hier haben die Waschstraßen einen Vorteil vor Portalanlagen, denn dort werden die Fahrzeuge grundsätzlich manuell mit einer Hochdrucklanze eingesprüht. Das säubert die Problemstellen, an denen Waschanlagen oft scheitern: Rückspiegel, Windschutzscheibe und Räder.

Das muss beachtet werden

Vor der Autowäsche müssen unbedingt die Antenne abgeschraubt und die Fenster geschlossen sein. In Waschstraßen sollte die Zündung ausgeschlatet sein, damit Scheibenwischer und Regensensor deaktiviert sind. Generell sollten Autofahrer immer die Hinweise an den Waschanlagen beachten.

Direkt nach der Wäsche auf Schäden prüfen

Bei Schäden am Auto muss der Kunde generell beweisen, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist. Daher sollte das Fahrzeug sofort nach Verlassen der Waschanlage auf eventuelle überprüft werden. Etwaige Schäden müssen dann sofort beim Betreiber gemeldet werden. Je später Kratzer oder Dellen entdeckt und gemeldet wird, desto schlechter stehen die Chancen glaubhaft zu machen, dass sie in der Waschanlage entstanden sind. Steht dies aber fest, kann vom Waschanlagenbetreiber Schadenersatz verlangt werden, wenn der Schaden durch nicht mehr aufzuklärende Fehler der Waschanlage entstanden ist und ein Fehlverhalten des Benutzers ausscheidet.

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