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Vor der Fußball-Europameisterschaft rüsten viele Autofahrer ihr Fahrzeug mit Fanartikeln auf. Solange der Fahrer gute Sicht auf die Fahrbahn hat und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden ist es erlaubt, seinen Wagen mit Fanartikeln wie Deutschlandfahnen und -aufklebern zu schmücken.
Verboten sind jedoch großformatige Flaggen mit langen Stangen, darauf weist nun der ADAC hin. Selbst auf die Autobahn darf man geschmückt fahren, wenn sichergestellt werden kann, dass sich auch bei schnelleren Geschwindigkeiten keine Fähnchen vom Auto lösen.
Überziehfahnen an Außenspiegelgehäusen dürfen die Blinker nicht verdecken. Auch sollten alle Personen im Fahrzeug angeschnallt sein und der Fahrer nicht unter Alkoholeinfluss fahren, rät der Auto und Reiseclub Deutschland ARCD. Denn nur wenn ein Mitverschulden ausgeschlossen werden kann, haftet bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung.
Unnützes Hin- und Herfahren ist zwar laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gestattet, wird bei solchen Ereignissen von der Polizei aber selten geahndet.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 05.06.2012 aktualisiert am 05.06.2012
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