Ratgeber: Fahrradhelm im Urlaub – In manchen Ländern besteht Helmpflicht

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In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob es eine Helmpflicht für Fahrradfahrer geben soll, in anderen Ländern ist das allerdings längst entschieden. Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) gibt es eine generelle Helmpflicht derzeit nur in Finnland. Die Slowakei und Spanien schreiben das Tragen eines Helmes außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Dabei nimmt man in Südeuropa Rücksicht: Bei langen Steigungen oder hohen Temperaturen darf man den Helm absetzen.

Für Kinder gibt es verschiedene Altersgrenzen: In Österreich ist ein Helm für Kinder bis zu 12 Jahren vorgeschrieben, in Island, Schweden, der Slowakei und Slowenien müssen die Unter-15-Jährigen einen Kopfschutz aufsetzen, in Estland und Kroatien liegt die Grenze bei 16, in Litauen und Tschechien bei 18 Jahren.

Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird in den meisten Ländern nicht geahndet, nur in Spanien (90 Euro), Schweden (55 Euro) und Kroatien (40 Euro) werden Bußgelder erhoben, wenn ein Radfahrer ohne Kopfschutz unterwegs ist.

In Spanien und Irland ist zudem der Kindertransport im Anhänger nicht erlaubt, in Luxemburg nur nach behördlicher Genehmigung. Darüber hinaus sind in einigen Ländern Warnwesten bei Nacht oder schlechten Sichtverhältnissen vorgeschrieben. Zum Beispiel müssen Radler in Frankreich, Italien, Spanien, Litauen, Malta, der Slowakei, und Ungarn unter gewissen Umständen reflektierende Kleidung tragen.

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