Ratgeber Fahrradlicht

Ratgeber Fahrradlicht – Gut beleuchtet auf zwei Rädern

Seit einem Jahr haben Fahrradfahrer mehr Wahlmöglichkeiten bei der Beleuchtung. Vor dem 1. August 2013 waren nur dynamobetriebene Leuchten erlaubt, nun sind auch wiederaufladbare Energieträger wie Akkus oder Batterielampen am Velo zulässig. Bis dato galt dies ausschließlich für Rennräder mit einem Gewicht bis elf Kilogramm. Doch was muss an jedes Fahrrad und woran erkennt man gute Leuchten? Wir bringen Licht ins Dunkel.

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzlich vorgeschrieben sind bei der Fahrradbeleuchtung ein weißer Frontscheinwerfer sowie ein rotes Rücklicht. Für gute Sichtbarkeit von der Seite sind wahlweise Reflektorstreifen oder jeweils zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad, sowie ein weißer Reflektor vorne, eine roter Großrückstrahler sowie ein kleinerer roter Rückstrahler hinten obligatorisch. Beim Frontscheinwerfer hat der Radler die Wahl zwischen Dynamo-, Akku- oder Batterielampen.
Gerade moderne LED-Beleuchtung kann den Gegenverkehr blenden, ist sie falsch eingestellt.

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Vorteile der Dynamobeleuchtung

Die Vorteile der Dynamobeleuchtung sind die feste Installation am Rad und ihre ständige Verfügbarkeit. Im Vergleich zu Batterien hat man bei Dynamos die Stromquelle immer dabei. Außerdem ist sie wartungsarm, erfordert kaum Aufmerksamkeit und ihr Betrieb ist nicht zeitlich begrenzt.

Unterschiedliche Dynamos

Nicht zu empfehlen sind alte Dynamos, deren Anrieb an den Felgen mitläuft. Wenn sie verrutschen, wird kein Strom mehr produziert. Besser sind solche, die beispielweise in die Radnabe integriert sind. Ihr Nachteil ist allerdings, dass man diese nicht ohne größeren Aufwand nachträglich einbauen kann. Es gibt unterschiedliche Bauformen der Fahrraddynamos. Wer unsicher ist, kann sich im Fachhandel über Vor-  und Nachteile von Speichen-, Naben- und Seitenläuferdynamo beraten lassen.

Vorteil Batterie-Lampen

Im Gegensatz zum Dynamobetrieb leuchten batteriebetriebene Lampen auch, wenn das Fahrrad steht. Schlecht daher, dass die Beleuchtung nicht beliebig lange betrieben werden kann. Sind die Batterien oder Akkus entladen, gibt es kein Licht mehr. Besonders für junge Radfahrer ist das nicht empfehlenswert. Achten sie nicht auf den Ladezustand, kann das Licht während der Fahrt ausgehen.

Diebstahl-Gefahr

Da Akku- oder Batterieleuchten häufig auch nur aufgesteckt sind, werden sie zudem öfter gestohlen. Eine gute Alternative sind sie für sportliche Radler, die es gewohnt sind, ihr Fahrrad regelmäßig zu warten. Und auch Radfahrern mit ästhetischen Vorlieben kommt die Akkubeleuchtung entgegen, weil die Lampen klein und unauffällig und nicht verkabelt sind.

Lampen müssen  „fest angebracht“  sein

Die Beleuchtung am Rad muss laut der Deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) „fest angebracht “ werden. Das sorgt mitunter für Verwirrung, sind doch die meisten Batterielampen sogenannte Aufsteck-Lichter oder Clip-Verbindungen.  Nach Aussagen des Verkehrsministeriums wird „fest angebracht“ aber so ausgelegt, dass sich die Lampe während der Fahrt nicht lösen oder verstellen darf.

Lux und Lumen sind das Maß der Dinge

Doch unabhängig von der Art der Beleuchtung:  Woran erkennt man gute Modelle? Was der Digitalfotografie die Megapixel sind, wird bei der Fahrradbeleuchtung in Einheiten wie Lux und Lumen angegeben. Die Leistungsdaten von Beleuchtungsstärke und Lichtstrom bedeuten allerdings wenig. Wichtig ist die Abstrahlcharakteristik des resultierenden Lichtfelds meint der Pressedienst Fahrrad. Das Licht muss auch in 30 Metern Entfernung homogen ausleuchten können. Günstige Varianten produzieren wie eine Taschenlampe einen spitzen Lichtkegel anstatt den Boden vor dem Zweirad auszuleuchten und sind deshalb nicht empfehlenswert. Gute LED-Systeme leisten 90 Lux und mehr. Bei dieser Intensität muss das Licht aber richtig eingestellt werden, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Auch hier findet man im Fachhandel Hilfe. Übrigens sind Kinderfahrräder von den Vorschriften zur Beleuchtung ausgenommen, da es sich laut StVZO nicht um Fahrzeuge im Sinne der Vorschrift handelt.

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