Ratgeber Fahrschule – Soviel kostet der Führerschein

Der Führerschein gehört zu den größten Investitionen eines Jugendlichen bzw. dessen Eltern. Die Kosten setzen sich dabei aus zahlreichen Einzelposten zusammen. Wer sie kennt, kann schon deutlich vor dem 18. Geburtstag mit dem Sparen beginnen.

Größter Kostenpunkt ist die Fahrschule selbst

Üblicherweise verlangt sie eine Grundgebühr, mit der die Verwaltungskosten sowie die theoretische Ausbildung gedeckt werden. Hinzu kommen die Preise für die einzelnen Fahrstunden sowie für die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung. Die Kosten variieren dabei nicht nur von Fahrschule zu Fahrschule, sondern auch von Region zu Region. Laut einer aktuellen Erhebung reicht die Spanne der Gesamtkosten von rund 1.150 Euro bis 2.400 Euro. Dabei ist die Ausbildung in der Großstadt in der Regel billiger als auf dem Land.

Einige Richtwerte helfen Führerschein-Aspiranten jedoch bei der Wahl einer preislich fairen Fahrschule. So sollte die Grundgebühr laut ADAC nicht mehr als das Zehnfache einer Normalfahrstunde kosten. Sonderfahrten nachts und auf der Autobahn sollten rund das Anderthalbfache normaler Fahrstunden betragen. Und die Gebühren für die Vorstellung zu den Prüfungen sollten das Fünffache einer Fahrstunde nicht übersteigen. Großen Einfluss auf die Kosten hat aber auch der Schüler selbst. Denn es liegt letztlich an ihm, wie viele Fahrstunden er benötigt.

Andere Kosten sind Festposten

Für den obligatorischen Sehtest fallen rund sechs Euro an, für den Erste Hilfe-Kurs 20 Euro. Zudem muss die Gebühr für den Führerscheinantrag gezahlt werden, die zwischen 40 Euro und 50 Euro liegt. Passbilder, sofern nicht vorhanden, kosten zirka 8 Euro. Auch die staatlich bestellten Führerscheinprüfer von TÜV oder DEKRA verlangen Geld: Die theoretische Prüfung schlägt mit 20 Euro zu Buche, die praktische liegt in der Pkw-Klasse bei 90 Euro. Unterm Strich macht das rund 184 Euro an Extra-Kosten.

Sparen kann, wer mehrere Führerscheine gleichzeitig macht, etwa für Auto und Motorrad. Dann muss beispielsweise die Grundgebühr nur einmal gezahlt werden. Wer bereits einen Zweiradführerschein besitzt und noch den Pkw-Führerschein erwerben will, kann sich einen Teil der theoretischen Ausbildung sparen. Inhaber des A1-Führerscheins für Leichtkrafträder müssen zum Erwerb der A-Erlaubnis weniger Sonderfahrten bei Nacht und auf der Autobahn absolvieren.

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