Ratgeber: Falsch getankt

Ratgeber: Falsch getankt – und nun?

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Es passiert immer wieder einmal, dass Autofahrer an der Tankstelle nicht ganz bei der Sache sind und zur falschen Zapfpistole greifen. Dann läuft plötzlich Benzin statt des benötigten Dieselkraftstoffs in den Tank. Wird das Fahrzeug anschließend gestartet, kann ein teurer Motorschaden die Folge sein. Was also tun bei einem Tankirrtum?

Gar nicht erst startet

Grundsätzlich auf der sicheren Seite ist, wer seinen Fehler rechtzeitig erkennt, gar nicht erst startet, sondern den falschen Kraftstoff gleich abpumpen lässt. Das erspart am zuverlässigsten Ärger und Kosten. Für das Entfernen des Treibstoffs sollte man sich geschulter Helfer versichern, also entweder Personal von der Tankstelle oder einen Pannendienst hinzuziehen.

Neue Motoren deutlich anfälliger

Für Autofahrer jedoch, die ihren Fehlgriff nicht bemerkt haben und nach dem falschen Tanken den Motor starten, kann dies Schäden von mehreren tausend Euro verursachen. Denn meist müssen bei einem modernen Dieselmotor, der mit Benzin versorgt wurde, die komplette Einspritzanlage inklusive Zusatzgeräte, die Kraftstoffleitung und der Tank erneuert werden. Bei älteren Selbstzündern mit Wirbel- oder Vorkammereinspritzung kann der Motor häufig noch eine kurze Fahrt mit Benzin verkraften. Doch auch hier sollte schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden. Für neuere Diesel-Fahrzeuge mit Common-Rail- und Pumpe-Düse-Triebwerken ab dem Jahr 2000 gilt dagegen: Finger weg vom Zündschlüssel, wenn sich Benzin statt Dieselkraftstoff im Tank befindet, da bei diesen Modellen das Benzin den erforderlichen Schmierfilm entfernt.

Auch in dem umgekehrten Fall, dass ein Benziner irrtümlicherweise mit Diesel betankt wurde, raten Fachleute zu einem möglichst schnellen Abstellen des Autos. Denn sonst kann die Einspritzanlage Schaden nehmen.

Kein Fall für Versicherung

Ein Fall für die Kfz-Versicherung sind Schäden infolge falschen Betankens übrigens nicht, teilt das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern mit. Der Grund: Durch den Tankirrtum verletzt der Versicherte seine Sorgfaltspflicht. (ampnet/jri)

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