Ratgeber: Flutschäden am Auto

Hochwasserschäden an Autos sind von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Der Versicherte zahlt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung, meist 150 Euro. Auf den Schadensfreiheitsrabatt haben Flutschäden keinen Einfluss.
Die Versicherung zahlt die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert des Wagens bei Totalschaden. Dazu wird ein Gutachten erstellt, das neben dem Alter des Fahrzeugs auch Laufleistung und Ausstattung berücksichtig. Übernommen werden zudem die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt. Die eventuell notwendige Bergung eines weggeschwemmten Fahrzeuges wird nur bezahlt, wenn der Halter mit der Kfz-Versicherung einen Auto-Schutzbrief abgeschlossen hat.
Ersetzt werden in der Regel auch Verbandskasten oder Kindersitz. Der Verlust der im Wagen liegenden CDs oder Straßenkarten ist jedoch meist nicht durch die Police gedeckt. Klarheit im Einzelfall kann sich der betroffene Autofahrer in der „Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile“ seiner Versicherung verschaffen. Grundsätzlich nicht von der Kaskoversicherung gedeckt ist das Reisegepäck.
Die Schadensregulierung verläuft normalerweise problemlos. Grobe Fahrlässigkeit wenden die Versicherungsunternehmen selten ein. Nur wer sein Auto an einem mit Sicherheit überfluteten Ort stehen lässt, behördlichen Anordnungen zum Umparken nicht nachkommt oder ohne Not durch tiefes Wasser fährt, kann laut den Deutschen Versicherern (GDV) am Ende mit leeren Händen dastehen.
Wer nach der Flut nicht nur sein Auto, sondern auch seine Versicherungspapiere vermisst, kann unter der Telefonnummer 0180 – 25 0 26 den Zentralruf der Autoversicherer erreichen. Dort erfährt man, bei welchem Unternehmen man versichert ist, und kann sich dann neue Papiere zuschicken lassen.
Weitere Informationen zu Hochwasserschäden an Kraftfahrzeugen gibt es im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de.
mid

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