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Licht einschalten
Wer in der dunklen Jahreszeit frühzeitig das Licht an seinem Fahrzeug einschaltet, trägt nicht nur dazu bei, Unfälle zu vermeiden, sondern hat in einem solchen Fall oft auch bessere Karten bei der Schuldzuweisung. Drauf weist jetzt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern hin. Wird ein Kraftfahrer ohne ausreichende Beleuchtung in einen Unfall verwickelt, bekommt er meist eine Teilschuld daran zugesprochen. Dies kann sich nicht nur auf die Reparaturkosten, sondern auch auf mögliche Ansprüche hinsichtlich Schmerzensgeld oder Verdienstausfall auswirken.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass alle Fahrer die Beleuchtung an ihrem Fahrzeug so früh einzuschalten haben, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern ohne Probleme gesehen werden können. Das bedeutet, dass Autofahrer nicht nur in der Dämmerung und in der Dunkelheit mit Abblendlicht unterwegs sein müssen. Auch bei schlechteren Sichtverhältnissen als normal sollten sie das Licht bereits bewusst nutzen. Hierbei allein auf eine möglicherweise vorhandene Automatikfunktion der Fahrzeugbeleuchtung zu vertrauen, reicht nicht aus.
Vielen Autofahrern ist in diesem Zusammenhang nicht bewusst, dass beim Betätigen des Tagfahrlichts meist nur die Fahrzeugfront beleuchtet wird, das Heck bei dieser Einstellung jedoch im Dunkeln bleibt. Deshalb sorgt bei ungünstigen Sichtverhältnissen das Abblendlicht für bessere aktive und passive Sicht – vorne wie hinten. Um sicherzugehen, dass die Fahrzeugbeleuchtung auch einwandfrei funktioniert, empfiehlt sich ein Lichttest, denn bei ohnehin schlechter Sicht kann eine falsch eingestellte Leuchtweite ebenfalls eine Gefahr darstellen.
Das Motto „gut sehen und gesehen werden“ gilt in der dunkleren Jahreszeit jedoch nicht nur für Fahrzeuglenker, sondern gleichermaßen für Radfahrer und für Fußgänger. Erstgenannte haben gleichfalls für eine funktionstüchtige Beleuchtung ihres Gefährts zu sorgen. Beide Gruppen sollten in der dunklen Jahreszeit die eigene Sichtbarkeit nicht noch durch dunkle, farblose Bekleidung verschlechtern. Helle Kleidungsstücke, gegebenenfalls ergänzt durch weithin reflektierende Warnaccessoires, machen sie für andere Verkehrsteilnehmer früher erkennbar.
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 21.10.2015 aktualisiert am 21.10.2015
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Thomas
Oktober 21, 2015 um 4:23 pm Uhr„Das Motto „gut sehen und gesehen werden“ gilt in der dunkleren Jahreszeit jedoch nicht nur für Fahrzeuglenker, sondern gleichermaßen für Radfahrer und für Fußgänger.“
Radfahrer sind auch Fahrzeuglenker.