Ratgeber – Fuß vom Gas bei Nebel

Wenn die Sicht einer Augenerkrankung am Grauen Star gleicht, wissen auch gesunde Autofahrer, dass dichter Nebel über die Straße zieht. Dann heißt es nicht nur „Fuß vom Gas“, sondern auch erhöhte Vorsicht vor den anderen Verkehrsteilnehmern. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit auch auf Autobahnen nicht über 50 km/h liegen, darauf weist jetzt der TÜV-Rheinland hin.

Bei der Einschätzung der Nebeldichte geben Leitpfosten am Straßenrand eine gute Orientierung – sie liegen genau 50 Meter auseinander. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, helfen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte. Auf Autobahnen liegen sie 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.

Sicherer ist es auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Unter 150 Metern Sicht dürfen zudem die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten hingegen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern. Bei Stau und nebelfreien Abschnitten sollte das grelle Licht jedoch ausgeschaltet werden, da es stark blendet.

Für eine gute Sicht empfehlen die TÜV-Prüfer zudem die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Scheibenwischer-Blätter. Vor allem Heckwischer werden oft vernachlässigt. Am besten werden die Gummis mit einem Lappen feucht abgewischt.

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