Ratgeber: Gebrauchtwagen vor Erwerb prüfen

Wegen niedrigerer Preise sind junge Gebrauchtwagen eine beliebte Alternative zum Neuwagen. Wer sich für einen Gebrauchten entscheidet, muss auf versteckte Schäden am Fahrzeug achten. Sie mindern den Wert des Autos erheblich, zumal private Verkäufer gewöhnlich keine Mängelgewährleistung übernehmen.

Preisvergleich

Vor einer Kaufentscheidung sind die Preise zu vergleichen. Die einschlägigen Verkaufsportale im Internet geben eine gute Orientierung, was man für den gewünschten Gebrauchtwagen berappen muss. Online lassen sich außerdem mögliche Schnäppchen finden. Bereits hier ist jedoch auf vermeintliche Lockangebote zu achten: Ein deutlich niedrigerer Preis als bei den anderen Anbietern zeigt, dass irgendetwas faul ist – wahrscheinlich handelt es sich um einen Unfallwagen. Wie viel der Gebrauchtwagen gemäß den Kriterien wie Alter, Laufleistung und Fahrzeugzustand wert ist, verraten Schätzer wie DAT und Schwacke, deren Berechnungen ebenfalls online erhältlich sind.

Privat oder Händler?

Wählen muss der Käufer zwischen dem Gebrauchtwagen vom Händler oder von Privatpersonen. Händler verlangen zum Kaufpreis die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, allerdings geben sie auch ein Jahr lang Gewährleistung auf mögliche Mängel. Außerdem können zusätzliche Garantieleistungen vertraglich vereinbart werden. Gegen Privatpersonen bestehen dagegen keine Regressansprüche, Mängel müssen vor dem Kauf geltend gemacht werden – danach sind Beschwerden haltlos, wenn der Verkäufer nicht sittenwidrig gehandelt und den Käufer arglistig getäuscht hat. So dürfen beispielsweise Unfälle und Schäden, die die Sicherheit erheblich beeinträchtigen, nicht verschwiegen werden.

Prsönlicher Besichtigungstermin

Ist das Wunschauto gefunden, muss mit dem Verkäufer ein persönlicher Besichtigungstermin vereinbart werden, um sich vom einwandfreien Zustand des Fahrzeuges zu überzeugen. Zunächst steht eine Sichtprüfung an: Dellen, Kratzer und Lackschäden werden am besten bei gutem Wetter und unter freiem Himmel entdeckt. Kleinste Unregelmäßigkeiten im Lack können auf einen Unfall hinweisen. Auch unterschiedliche Spaltmaße links und rechts zwischen Türen und Karosserie sowie Motorhaube und Kotflügel sind Warnzeichen. Ein Blick unter die Motorhaube verrät, ob sich die Schläuche in einem guten Zustand befinden oder ob der bisherige Besitzer die Wartung vernachlässigt hat. Ölspuren im Kühlwasser deuten auf defekte Zylinderköpfe hin.

Service-Scheckheft & An- und Umbauten

Das Service-Scheckheft gibt Aufschluss über Kilometerstand, durchgeführte Inspektionen und Reparaturen. Lücken oder gar ein vollständig fehlendes Heft sprechen für eine mangelhafte Wartung und Pflege. Hat der Verkäufer das Heft nur verloren, kann er mit Werkstattrechnungen und dem letzten Bericht der Hauptuntersuchung seine Sorgfalt belegen. An- und Umbauten wie beispielsweise ein Tuning-Auspuff oder Breitreifen benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Fehlt dies, kann eine nachträgliche Genehmigung durch Sachverständige von Prüforganisationen teuer werden.

Probefahrt

Nach der Sichtkontrolle steht eine Probefahrt an. Auch die Autobahn sollte der Tester dabei benutzen. Viele Fehler beispielsweise an Fahrwerk oder Lenkung offenbaren sich erst bei höheren Geschwindigkeiten. Flattert das Lenkrad, sind möglicherweise die Räder schlecht ausgewuchtet. Ein pulsierendes Bremspedal weist laut den Sachverständigen vom TÜV Süd auf beschädigte Bremsscheiben hin. Beleuchtung, Scheibenwischer, Heizung und Klimaanlage sind während der Fahrt genauso auszuprobieren wie alle Hebel und Instrumente am Armaturenbrett. Zeigen sich Mängel oder verweigert der Verkäufer gar eine Probefahrt, sollte auf den Kauf verzichtet werden. Wer sich die Fahrzeugüberprüfung selbst nicht zutraut, kann professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Prüforganisationen bieten entsprechende Gebrauchtwagenchecks gegen ein geringes Entgelt an, Fahranfänger erhalten oftmals Ermäßigungen.

Kaufvertrag

Gibt es keine Beanstandungen, kann ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Entsprechende Musterdokumente gibt es bei den Automobilverbänden und Prüforganisationen. Die Fahrgestellnummer, die Kilometerlaufleistung und bisherige Unfälle sind ebenso zu vermerken wie Name und Anschrift der Vertragsparteien. Wichtig ist das Datum der Fahrzeug- und Schlüsselübergabe: Ab diesem Zeitpunkt haftet der Käufer gegenüber der Versicherung und Zulassungsstelle.

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